Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

188  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  12.)

älteste  Sohn  fährt  eben  immer  besser  bei  der  Erbteilung,  —  das  wissen
wir.  Jetzt  stirbt  der  Inhaber,  und  sein  Sohn,  der  minorenn  ist,  also  nicht
testieren  konnte,  stirbt  nach  ihm.  Dann  sind  die  Brüder,  die  vorher  damit
einverstanden  waren,  daß  die  Wirtschaft  an  den  ältesten  Sohn  billiger  wegging,
  damit  er  die  Wirtschaft  halten  konnte,  nicht  in  der  Lage,  den  Neffen
zu  beerben.  Eine  solche  Bestimmung  darf  nicht  im  Gesetz  bleiben,  so  darf
das  Gesetz  nicht  zustande  kommen.  Obwohl  wir  an  den  Deckungsvorschlägen
verschiedenes  auszusetzen  haben,  wünschen  wir  dringend,  daß  unter  den
bürgerlichen  Parteien  eine  baldige  Einigung  zustande  kommt,  um  die  beabsichtigten
  Rüstungen,  die  wir  im  Interesse  des  Ansehens  und  der  Macht
unseres  Volkes  und  Vaterlandes  für  notwendig  halten,  möglichst  schnell.
durchführen  zu  können.

Abg.  Segitz  (Sd.):  Wenn  mit  dem  Sparen  begonnen  werden  soll,
dann  muß  nach  meiner  Auffassung  der  Anfang  von  oben  gemacht  werden.
War  es  denn  nötig,  die  preußische  Zivilliste  um  3½  Millionen  zu  erhöhen.
mit  dem  Erfolg  natürlich,  daß  jetzt  selbstverständlich  auch  die  Gliedstaaten
nachfolgen,  um  ihre  Landesfürsten  aufzubessern?  Württemberg  hat  ja  bereits.
den  Anfang  gemacht.  Ich  kann  mir  keine  Gehaltsregulierung  in  den  Gliedstaaten
  denken,  bei  denen  die  Herren  Minister  auf  eine  Aufbesserung  verzichtet
  hätten,  und  ich  kenne  eine  ganze  Anzahl  von  pensionierten  Ministern,
die  neben  ihren  reichlichen  Pensionen  als  Aussichtsräte,  Direktoren  und  in
anderen  Nebenstellen  Summen  verdienen,  die  ihre  Pension  um  das  Dreiund
  Vierfache  übersteigen,  ohne  daß  es  ihnen  bis  jetzt  eingefallen  ist,  auch
nur  auf  eine  Mark  von  ihren  Pensionen  zu  verzichten.  Herr  Abg.  Graf
v.  Posadowsky  hat  sich  mit  großer  Leidenschaftlichkeit  gegen  das  Erbrecht
des  Fiskus  gewandt.  Alle  Argumente,  die  gegen  das  fiskalische  Erbrecht
vorgebracht  werden  können,  hat  er  fleißig  zusammengetragen,  um  eine  möglichst
  starke  Wirkung  im  Hause  zu  erzielen.  Er  hat  der  Regierung  sogar
den  Vorwurf  gemacht,  daß  sie  bei  der  Begründung  des  Gesetzentwurfs  über
das  Erbrecht  des  Staates  mit  sozialistischen  Theorien  gearbeitet  habe,  obwohl
  der  vorliegende  Gesetzentwurf  im  Vergleich  zu  dem  Entwurf  des  Jahres
1909  eine  ganz  erhebliche  Abschwächung  enthält.  Aber  der  Herr  Abg.  Graf

v.  Posadowsky  will  der  Sozialdemokratie  absolut  keine  Konzessionen  machen.
„Widersteie  dem  Anfang!“  Herr  Abg.  Graf  v.  Posadowsky  fürchtet  die
Konsequenzen.  Er  hat  gesagt:  wenn  einmal  erst  der  vierte  Erbgang  ausgeschlossen
  ist,  dann  wird  man  bei  Bedarf  auch  den  dritten  Erbgang  und
schließlich  auch  die  zweite  Erbfolge  ausschließen.  Er  hat  mit  Recht  darauf
hingewiesen:  ein  neuer  Geldbedarf  wird  sich  bald  wieder  einstellen,  und  ob
die  Herren,  die  jetzt  die  Grundlagen  des  Gesetzentwurfs  für  das  Erbrecht
des  Staates  vertreten,  dann  noch  am  Ruder  sein  werden,  das  ist  sehr  fraglich.
Ganz  meine  Meinung.  Aber  der  Herr  Abg.  Graf  v.  Posadowsky  darf  doch
nicht  vergessen,  daß  auch  auf  diesem  Gebiete  die  Entwicklung  nicht  stillsteht,
und  am  Ende  der  Entwicklung  steht  das  kommunistische  Manifest,  das  überhaupt
  die  Beseitigung  des  Erbrechts  verlangt.  Der  Herr  Abg.  Speck  hat
sich  über  die  Rede  meines  Kollegen  Südekum  gefreut,  aus  der  er  entnommen
hat,  daß  wir  positiv  an  den  Steuervorlagen  der  Regierung  mitarbeiten
  wollen.  Wenn  damit  gesagt  sein  sollte,  daß  die  Sozialdemokraten
nicht  auch  früher  an  der  Finanzreform  mitgearbeitet  haben,  so  muß  dieser
Vorwurf  mit  aller  Entschiedenheit  zurückgewiesen  werden.  (Zustimmung  bei
den  Sozialdemokraten.)  Dem  Herrn  Kollegen  Speck  kann  nicht  unbekannt
sein,  daß  meine  Freunde  schon  im  Jahre  1906  an  der  Stengelschen  Finanzreform
  mitgearbeitet  haben,  daß  sie  schon  den  damaligen  Erbschaftssteuergesetzentwurf
  durch  eine  Anzahl  von  Anträgen  ergänzen  wollten,  die  aber  von
den  bürgerlichen  Fraktionen  mit  Einschluß  des  Zentrums  abgelehnt  wurden.