Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  179  —
provinz  Preußen,  Negierungebezirk  Danzig.

Obligation

des
Kreises  Pr.  Stargardt
Littr  ....
über
.....  ThalerPreußifchMtraut

III.  Emission.

Auf  Grund  des  unterm  8.  Juli  c.  landesherrlich  bestätigten  Kreistagsbeschlusses
vom  21.  Dezember  1867.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  30,000  Thalern
bekennt  sich  die  ständische  Kommission  zur  Förderung  des  Schneidemühl=  Dirschauer
  Eisenbahnbaues  im  Kreise  Pr.  Stargardt  Namens  des  Kreises  durch  diese,
für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers  unkündbare  Verschreibung
4  einer  Schuld  von  ..  .  .  ....  ...  .  ...  Thalern  Preußisch  Kurant  nach  dem
estehenden  Münzfuße,  welche  für  den  Kreis  kontrahirt  worden  und  mit  fünf
Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  30,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1870.  ab  allmälig  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds
von  wenigstens  Einem  Prr  des  Kapitals  jährlich  und  dem  Betrage  der  durch
die  fortschreitende  Amortisation  ersparten  Zinsen-Die

  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  ie  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1870.  ab  in  dem
Monate  Dezember  jeden  Jahres.  Der  Kreis  beßätt  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den
Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
voch  umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie
die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung
erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.

Diese  Bekanntmachung  erfolgt  sechs,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem
Zahlungstermine  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Daniig,  sowie
im  Kreisblatte  des  Kreises  Pr.  Stargardt  und  im  Preußischen  Staatsanzeiger.
Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird  es  in
halbjährlichen  Terminen,  am  26.  Juni  bis  2.  Juli  und  am  28.  Dezember

(Nr.  7298.)  24“"  bis