— 563 —
in der Provinz Hannover:
4) in der Stadt Bodenwerder,
5) in der zum Amt Polle gehörigen Gemeinde Pegestorf,
6) in der zum Amt Winsen gehörigen Exklave Kirchwerder.
Diese Verordnung ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Lerbenhoh unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel. .
Gegeben Berlin, den 23. April 1869.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
Leonhardt.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerer
(R. v. Decker).