Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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b)  das  im  8.  5.  gedachte  Aufgebot  erfolgt  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte
zu  Burg)

)  die  in  den  I#§.  6.  9.  und  12.  vorgeschriebenen  Bekanntmachungen  geschehen
  durch  diejenigen  Blätter,  durch  welche  die  ausgeloosten  Obligationen
  bekannt  gemacht  werden;

)  an  die  Stelle  der  im  F.  7.  erwähnten  sechs  Zahlungstermine  treten  vier,
ind  an  die  Stelle  des  im  F.  S.  erwähnten  achten  Zahlungstermines  tritt
er  fünfte.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
Verjährungsfrist  bei  uns  anmeldet  und  den  stattgehabten  Besitz  der  Zinskupons
durch  Vorzeigung  der  Schuldverschreibung  oder  En  in  glaubhafter  Weise  darthut,
  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angemeldeten  und  bis
dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung  ausgezahlt  werden.

M-  dieser  Schuldverschreibung  sind  Zinskupons  für  die  nächsten  fünf  Jahre
ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-  Serie  erfolgt  bei  der  Kämmereikasse
der  Stadt  Burg  gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons.  Serie  beigedruckten
  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung  der  neuen
Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,  sofern  deren  Vorzeigung
  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sichehen  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  die
Stadtgemeinde  Burg  mit  ihrem  gesammten  Vermögen  und  ihren  sämmtlichen
Einkünften.

Dessen  “  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
und  Siegel  ertheilt.

Burg,  den  ..  ...  18.
(Trockener  Stemmpel.)

Der  Magistrat  der  Stadt  Burg.

(Eigenbändige  Unterschrift  des  Magistratsdirigenten  und  cincs  anderen  Magistratemitgliedes
unter  Beifügung  der  Amtstitel.)

Eingetragen  Kontobuch  Hierzu  sind  Kupons  Serie  I.  7  1.  bis  10.
Fol.  ———  .  nebst  Talon  ausgereicht.
Der  Kassenkurator.  Kämmereikassen-Rendant.

Pro-