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Nr. 7584.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Dezember 1869., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-
Chaussec von Station 2,07 der Burg. Möckerner Chaussee bis nach Hohenziatz,
im Kreise Jerichow I., Regierungsbezirk Magdeburg.
Naadem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
im Kreise Jerichow I., Regierungsbezirk Magdeburg, von Station 2),07 der Burg-
Möckerner Chaussee bis nach Hohenziatz genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Jerichow I. das Expropriationsrecht für die zu dieser Chausse- erforder-
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats- Chausseen bestehenden
Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem vorgenannten
Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße
das Recht zur Erhebung des Chaussergelde nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal gültigen Chausseegeld--Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld = Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen. -
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 20. Dezember 1869.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Nr. 7585.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligatio-
nen des Goldaper Kreises im Betrage von 58,000 Thalern 1|A. Emission.
Vom 9. Januar 1870.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen r#.
Nachdem von den Kreisständen des Goldaper Kreises auf dem Kreistage
vom 22. September 1869. beschlossen worden, die zur vollständigen Durchfüh-
rung der vom Kreise in Folge des Beschlusses vom 9. August 1865. unternom-
sE— 7584 -7585) me-