Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 7. — 
  
(Nr. 7589.) Allerhoͤchster Erlaß vom 15. Januar 1870., betreffend die Verleihung des Rechts 
zur Erhebung eines Chausseegeldes zum 14fachen Betrage der Saͤhe des 
für die Staats-Chausseen geltenden Tarifs 2c. an die Gemeinden Schön- 
holthausen und Schlipprüthen, im Kreise Meschede des Regierungsbezirks 
Arnsberg, in Bezug auf die von ihnen ausgebaute Kommunalstraße von 
Haus Bamenohl an der Lenne-Staatsstraße bis zur Amtsgrenze zwischen 
Serkenrode und Eslohe. 
A## Ihren Bericht vom 9. Januar d. J. will Ich den Gemeinden Schön- 
holthausen und Schlipprüthen, im Kreise Meschede des Regierungsbezirks Arns- 
berg, in Bezug auf die von ihnen ausgebaute Kommunalstraße von Haus Ba- 
menohl an der Lenne--Staatsstraße bis zur Amtsgrenze zwischen Serkenrode und 
Eslohe, gegen Uebernahme der chausseemäßigen Unterhaltung derselben, das Recht 
zur Erhebung eines Chausseegeldes zum 13 fachen Betwag= der Sätze des für die 
Staats-Chausseen geltenden Tarifs, einschließlich der in dem letzteren enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen- 
den zusätzlichen Vorschriften, wie solche auf den Staats-Chausseen von Ihnen an- 
gewandt werden, hierdurch unter dem Vorbehalt verleihen, doß. von fünf zu fünf 
Jahren eine Revision des Chausseegeld-Satzes für die hier in Rede stehende Kom- 
munalstraße stattzufinden hat. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Berlin, den 15. Januar 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
Jehrgang 1870. (Nr. 7589—7590.) 13 (Nr. 7590.) 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Februar 1870.
	        
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