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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 7. —
(Nr. 7589.) Allerhoͤchster Erlaß vom 15. Januar 1870., betreffend die Verleihung des Rechts
zur Erhebung eines Chausseegeldes zum 14fachen Betrage der Saͤhe des
für die Staats-Chausseen geltenden Tarifs 2c. an die Gemeinden Schön-
holthausen und Schlipprüthen, im Kreise Meschede des Regierungsbezirks
Arnsberg, in Bezug auf die von ihnen ausgebaute Kommunalstraße von
Haus Bamenohl an der Lenne-Staatsstraße bis zur Amtsgrenze zwischen
Serkenrode und Eslohe.
A## Ihren Bericht vom 9. Januar d. J. will Ich den Gemeinden Schön-
holthausen und Schlipprüthen, im Kreise Meschede des Regierungsbezirks Arns-
berg, in Bezug auf die von ihnen ausgebaute Kommunalstraße von Haus Ba-
menohl an der Lenne--Staatsstraße bis zur Amtsgrenze zwischen Serkenrode und
Eslohe, gegen Uebernahme der chausseemäßigen Unterhaltung derselben, das Recht
zur Erhebung eines Chausseegeldes zum 13 fachen Betwag= der Sätze des für die
Staats-Chausseen geltenden Tarifs, einschließlich der in dem letzteren enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen-
den zusätzlichen Vorschriften, wie solche auf den Staats-Chausseen von Ihnen an-
gewandt werden, hierdurch unter dem Vorbehalt verleihen, doß. von fünf zu fünf
Jahren eine Revision des Chausseegeld-Satzes für die hier in Rede stehende Kom-
munalstraße stattzufinden hat.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Berlin, den 15. Januar 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Jehrgang 1870. (Nr. 7589—7590.) 13 (Nr. 7590.)
Ausgegeben zu Berlin den 23. Februar 1870.