Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Sachsen, Negierungsbczirk Ragdeburg. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Ascherslebener Kreises 
Littrt. % 
übeer Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
. . . . . . . . . Thaler .. . . . . . Silbergroschen .. . . Pfennige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons enfingt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom 24. Juni 18. bis zum 2. Juli 18. (resp. vom 28. Dezember 18. 
bis zum 6. Januar *. .) und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligation für das Halbjahr bd0odvdvr. biss. mit (in 
Buchstaben)) ... Thalern . Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal- 
kasse zu Quedlinburg. 
Quedlinburg, den 1nn 18. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau 
im Ascherslebener Kreise. 
Dieser Finseupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetra 
nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse 
des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wirk 
Provinz Sachsen, Negicrungobczirk Ragdeburg. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Ascherslebener Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Ascherslebener Kreises 
Littr — über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Quedlinburg. 
Quedlinburg, den . .ten . .. . .. . ... 18.. 
Die staͤndische Kreiskommission fuͤr den Chausseebau 
im Ascherslebener Kreise. 
  
emr. 7602—F603.) (Nr. 7603.)
	        
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