Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Obligation 
des 
Lycker Kreises 
Littr. ..... W 
über 
.......... Thaler Preußisch Kurant 
(III. Smission). 
Auf Grund des untern genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
22. Oktober 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 40,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Lycker Kreises Namens 
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers un- 
kündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch 
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jähr- 
lich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 40),000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1871. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge- 
tilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfoltt. vom Jahre 1871. ab in dem 
Monate April jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erolgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Staatsanzeiger, 
in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, in der Königs- 
berger Horngschen Zeitung und in dem Kreisblatte des Lycker Kreises. 
is zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen postnumerando am 2. Januar und am 1. Juli 
jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Munz- 
sorte mil jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Linzkupons beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, beie 
der Kreis-Kommunalkasse in Lyck, und zwar auch in der nach dem Eintritt des 
Fälligkeitstermins folgenden Zeit. M 
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