Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

—  146  —

Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Gumbinnen.

Obligation

des
Lycker  Kreises
Littr.  .....  W
über

..........  Thaler  Preußisch  Kurant
(III.  Smission).

Auf  Grund  des  untern  genehmigten  Kreistagsbeschlusses  vom
22.  Oktober  1869.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  40,000  Thalern  bekennt
sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Lycker  Kreises  Namens
des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers  unkündbare
  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  von  Thalern  Preußisch
Kurant,  welche  an  den  Kreis  baar  gezahlt  worden  und  mit  fünf  Prozent  jährlich
  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  40),000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1871.  ab  allmälig  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds
von  wenigstens  Einem  Prozent  jährlich,  unter  Zuwachs  der  Zinsen  von  den  getilgten
  Schuldverschreibungen,  nach  Maaßgabe  des  genehmigten  Tilgungsplanes.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfoltt.  vom  Jahre  1871.  ab  in  dem
Monate  April  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den
Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche  noch
umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die  gekündigten
  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen
  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erolgt  sechs,
drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem  Staatsanzeiger,
in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Gumbinnen,  in  der  Königsberger
  Horngschen  Zeitung  und  in  dem  Kreisblatte  des  Lycker  Kreises.

is  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird  es
in  halbjährlichen  Terminen  postnumerando  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli
jeden  Jahres,  von  heute  an  gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Munzsorte
  mil  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  ausgegebenen  Linzkupons  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,  beie
der  Kreis-Kommunalkasse  in  Lyck,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem  Eintritt  des
Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.  M

it