— 148 —
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Lycker 9 (III. Emission)
Litr.
u— Thaler zu * Prozent Zinsen
.......... Thaler..........Sllbetgrpfcheu.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in ver
Zeit vom ee bis. ) resp. vom . . . . ..
. ... und späterhin die Zinsen der Vorbenenmen Kreis- Obligation —
das Halbsahr vo. bis. mit (in Buchstaben) Tha-
lern . . .. Silbergroschen bei der Kreis- Fonmumallase zu Lyck.
Lyck, den .. ten . .... ... 18
Die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau im Lycker Kreise.
Dieser Hinscuron ist ungültig, wenn dessen Geldbetra
nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlaß
des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Drovinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen.
Dalon
zur
Kreis-Obligation des Lycker Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation des Lycker Kreises (III. Emission)
Littr M. . . . . über .. . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die . .te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis—
Kommunalkasse zu Lyck.
Lyck, den . . ten. ... . . .. 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Lycker Kreise.
— —————.—.
Redigirt im Büreau des Staats-Mlnisteriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).