Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Lycker 9 (III. Emission) 
Litr. 
u— Thaler zu * Prozent Zinsen 
.......... Thaler..........Sllbetgrpfcheu. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in ver 
Zeit vom ee bis. ) resp. vom . . . . .. 
. ... und späterhin die Zinsen der Vorbenenmen Kreis- Obligation — 
das Halbsahr vo. bis. mit (in Buchstaben) Tha- 
lern . . .. Silbergroschen bei der Kreis- Fonmumallase zu Lyck. 
Lyck, den .. ten . .... ... 18 
Die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau im Lycker Kreise. 
Dieser Hinscuron ist ungültig, wenn dessen Geldbetra 
nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlaß 
des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Drovinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Lycker Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Lycker Kreises (III. Emission) 
Littr M. . . . . über .. . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . .te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis— 
Kommunalkasse zu Lyck. 
Lyck, den . . ten. ... . . .. 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Lycker Kreise. 
— —————.—. 
Redigirt im Büreau des Staats-Mlnisteriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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