Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 163 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Obligation 
des 
Ratiborer Kreises 
Liitr. ..... M .... 
uͤber 
............ Tpaler Preußisch Kurant, 
II. Serie. 
A Grund der unten genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 
26. August 1869. we Aufnahme einer Darlehnsschuld von 300,000 Thalern 
bekennt sich die ständische Kommission für den Ehn ee- resp. Oderbrückenbau des 
Ratiborer Krses Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, 
Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von 
........ Thalern isch Kurant, welche an da Kreis baar gezahlt worden 
und mit fünf Prozent jahrlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 300,000 Thalern geschieht jähr- 
lich aus einem zu diesem hufe gebildeten Tilgungsfonds von einem halben 
Prozent, vom Jahre 1881. ab von wenigstens Einem Prozent schrigg unter 
Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe 
des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schudveschreibun en wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt in dem Monate S jeden 
Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch 
größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch unsiußende Schuld. 
verschrelbungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld- 
verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und 
Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent- 
lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachun erfolgt sechs, drei, zwei und Einen 
Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung 
zu Oppeln, in dem Kreisblatte des Ratiborer Kreises, in zwei in der Prorin 
erscheinenden Zeitungen und im Preußischen Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo soschergchalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli) mit fünf Pro- 
zent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gohe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Ratibor oder an anderen bekannt zu machen- 
C#r. 7614.) 22° den
	        
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