Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 209 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 17. — 
  
(Nr. 7623.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Breslau-Warschauer Eisenbahn- 
Gesellschaft. (Preußische Abtheilung: Oels-Polnisch.Wartenberg-Kempen- 
Podzamcze.) Vom 12. März 1870. 
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem zur Herstellung einer Eisenbahn, welche, bei Oels von der „Rechte- 
Oderufer-Bahn"“ sich abzweigend, über Polnisch-Wartenberg, Kempen und 
Podzamcze an die Preußisch-Polnische Landesgrenze führen und durch Anschluß 
an eine auf Kaiserlich Russischem Gebiet nach Lod zu erbauende Eisenbahn die 
Stadt Breslau mit Warschau in direkte Verbindung setzen soll, eine Aktien- 
gesellschaft sich gebildet hat, wollen Wir zum Bau und Betriebe dieser Eisenbahn 
Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch das Uns vorgelegte, 
am 1. März 1870. notariell vollzogene Statut hiermit landesherrlich bestätigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die 
Expropriation und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke 
auf dieses Unternehmen Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist mit dem Statut durch die Gesetz Sammlung 
zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 12. März 1870. 
(1. &.)Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
Jahrgang 1870. (Nr. 7623.) 28 Sta- 
Ausgegeben zu Berlin den 30. März 1870.
	        
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