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Bei der Einlösung der Aktien sind die beim Ablaufe jener, im Eingange
dieses Paragraphen stipulirten sechsmonatlichen Kündigungsfrist noch nicht fälligen
Dividendenscheine resp. Zinskupons mit abzuliefern, widrigenfalls der Geldbetrag
derselben von der Abfindung in Abzug gebracht wird.
. S.
Mit der Uebernahme der Verwaltung und des Betriebes der Neiße-Brieger
Eisenbahn (Clr. F. 1.) geht zugleich das gesammte Beamten= und Dienstpersonal
der Neiße Brieger Esinbahn in den Dienst der Königlichen Direktion der
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft über, welche die mit jenem Personal zur
Zeit bestehenden Verträge zu erfüllen hat. Die für die Beamten der Neiße-
Brieger Bahn, deren Wüwen und Kinder bestehende Pensions= und Unter-
stützungskasse, sowie die für Beamte und Arbeiter bestehende Krankenkasse bleiben
nach den betreffenden Statuten bestehen, wenn nicht mit Zustimmung der beider-
seitigen Berechtigten eine Vereinigung der genannten Kassen mit den entsprechen-
den der Oberschlesischen Bahn zu Stande kommt. Die Oberschlesische Eisenbahn-
esellschaft tritt in alle rücksichtlich der erwähnten Kassen von der Neiße--Brieger
Eisenbahn übernommenen Verbindlichkeiten ein.
S. 9.
Die auf das Jahr 1869. fallende Dividende der Aktionaire der Neiße-
Brieger Bahn wird von der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Bahn
berechnet und nach Anhörung des Gutachtens des Verwaltungsrathes der Neiße-
Brieger Bahn vom Königlichen Handelsministerium festgesetzt.
d. 10.
Die in Folge dieses Vertrages erforderlichen Nachträge zu den Statuten
der kontrahirenden Gesellschaften sollen sofort der Königlichen Staatsregierung
Behufs Herbeiführung der Allerhöchsten Genehmigung vorgelegt werden.
1
Die Kosten dieses Vertrages inkl. etwaiger Stempel trägt die Oberschlesische
Eisenbahngesellschaft.
Behufs Berechnung der Stempelkosten wird bemerkt, daß das im F. 7.
stipulirte Kaufgeld zu / (zwei Fünftheil) für das Mobiliar- und ¾/ (drei Fünf-
theil) für das Immobiliarvermögen der Neiße= Brieger Eisenbahngesellschaft
gewährt wird.
Breslau, den 30. Dezember 1869. Breslau, den 31. Dezember 1869.
Direktorium der Neiße-Brieger Königliche Direktion der Ober-
Eisenbahngesellschaft. schlesischen Eisenbahn.
Carl Ertel. Dr. Joseph Haber.
Louis Reichenbach. Dr. Julius Lentze. Schweitzer. Gehlen.
Heimann. Wilhelm Hedemann. Dieckhoff. Schultze. Förster.
Robert Caro.
Ta-