Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Bei der Einlösung der Aktien sind die beim Ablaufe jener, im Eingange 
dieses Paragraphen stipulirten sechsmonatlichen Kündigungsfrist noch nicht fälligen 
Dividendenscheine resp. Zinskupons mit abzuliefern, widrigenfalls der Geldbetrag 
derselben von der Abfindung in Abzug gebracht wird. 
. S. 
Mit der Uebernahme der Verwaltung und des Betriebes der Neiße-Brieger 
Eisenbahn (Clr. F. 1.) geht zugleich das gesammte Beamten= und Dienstpersonal 
der Neiße Brieger Esinbahn in den Dienst der Königlichen Direktion der 
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft über, welche die mit jenem Personal zur 
Zeit bestehenden Verträge zu erfüllen hat. Die für die Beamten der Neiße- 
Brieger Bahn, deren Wüwen und Kinder bestehende Pensions= und Unter- 
stützungskasse, sowie die für Beamte und Arbeiter bestehende Krankenkasse bleiben 
nach den betreffenden Statuten bestehen, wenn nicht mit Zustimmung der beider- 
seitigen Berechtigten eine Vereinigung der genannten Kassen mit den entsprechen- 
den der Oberschlesischen Bahn zu Stande kommt. Die Oberschlesische Eisenbahn- 
esellschaft tritt in alle rücksichtlich der erwähnten Kassen von der Neiße--Brieger 
Eisenbahn übernommenen Verbindlichkeiten ein. 
S. 9. 
Die auf das Jahr 1869. fallende Dividende der Aktionaire der Neiße- 
Brieger Bahn wird von der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Bahn 
berechnet und nach Anhörung des Gutachtens des Verwaltungsrathes der Neiße- 
Brieger Bahn vom Königlichen Handelsministerium festgesetzt. 
d. 10. 
Die in Folge dieses Vertrages erforderlichen Nachträge zu den Statuten 
der kontrahirenden Gesellschaften sollen sofort der Königlichen Staatsregierung 
Behufs Herbeiführung der Allerhöchsten Genehmigung vorgelegt werden. 
1 
Die Kosten dieses Vertrages inkl. etwaiger Stempel trägt die Oberschlesische 
Eisenbahngesellschaft. 
Behufs Berechnung der Stempelkosten wird bemerkt, daß das im F. 7. 
stipulirte Kaufgeld zu / (zwei Fünftheil) für das Mobiliar- und ¾/ (drei Fünf- 
theil) für das Immobiliarvermögen der Neiße= Brieger Eisenbahngesellschaft 
gewährt wird. 
Breslau, den 30. Dezember 1869. Breslau, den 31. Dezember 1869. 
Direktorium der Neiße-Brieger Königliche Direktion der Ober- 
Eisenbahngesellschaft. schlesischen Eisenbahn. 
Carl Ertel. Dr. Joseph Haber. 
Louis Reichenbach. Dr. Julius Lentze. Schweitzer. Gehlen. 
Heimann. Wilhelm Hedemann. Dieckhoff. Schultze. Förster. 
Robert Caro. 
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