Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7643.) Privilegium der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zur Emission von 
1,200,000 Thalern Neiße -Brieger Prioritäts-Obligationen. Vom 
28. März 1870. 
Wa Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft auf Grund des mit der 
Neiße= Brieger Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Betriebsüberlassungs- resp. 
Kaufvertrages vom 30. und 31. Dezember 1869. darauf angetragen hat, ihr 
zum Zweck des darin stipulirten Umtausches der Neiße-Brieger Stammaktien in 
Prioritäts-Obligationen resp. Behufs Gewährung der stipulirten Kapitalsabfin- 
dung an die Aktionaire der Neiße-Brieger Eisenbahn die Ausgabe der gedachten, 
auf die Inhaber lautenden Prioritäts-Obligationen im Gesammt. Nominalbetrage 
von 1,200,000 Thalern zu gestatten, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemein- 
nützigkeit des Unternehmens und in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 
17. Mai 1833. durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh- 
migung hierzu unter nachstehenden Bedingungen ertheilen. 
S. 1. 
Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern 
nach dem beigefügten Schema l. unter der Bezeichnung: 
„Neiße- Brieger Prioritäts-Obligation der Oberschlesischen 
Eisenbahngesellschaft“ 
ausgefertigt. 
Dieselben zerfallen in 
250 Stück zu 1000 Rthlr. von Nr. 1. bis 250., 
zusamen . . . 250,000 Rthlr., 
500 Stück zu 500 Rthlr. von Nr. 251. bis 750., 
zusamenn ... 250,000 - 
7000 Stück zu 100 Rthlr. von Nr. 751. bis 7750., 
zusammemmmmmmt 700,000 - 
Summa1,200,000Rthlt. 
Jeder Obligation werden Zinskupons für fünf Jahre und ein Talon zur 
Erhebung fernerer Kupons nach Ablauf von fünf Jahren nach den weiter bei- 
geftügten Schemas lI. und lll. beigegeben. Die Kupons sowie der Talon wer- 
den alle fünf Jahre auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert. 
Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privilegium 
abgedruckt. 
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Die Inhaber dieser Obligationen erhalten jährlich vier einhalb Prozent Zinsen, 
welche zunächst auf die der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zufließenden Ueber- 
schüfe er Neiße- Brieger Eisenbahn, beziehungsweise auf die Dividende der von 
ihr erworbenen Neiße-Brieger Stammaktien und, soweit diese Beträge zur Deckung 
der
	        
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