irgend einem Zwecke, z. B. zum Sieden der Kartoffeln in Brenne-
reien 2c., gespannt werden;
8) Gebäude mit hölzernen oder unausgefachten Umfassungswänden
oder Giebeln, worin Mühlenwerke befindlich, die mit Dampf= oder
Wasserkraft betrieben werden, wenn dergleichen Gebäude auch eine
feuerfeste Bedachung haben;
) Gebäude der ebenerwähnten Art, in welchen Spinnerei in Schaaf.
oder Baumwolle durch Wasser- oder Dampfkraft betrieben wird.
2. In die Stelle des §. 40. tritt folgende Vorschrift:
Zu den in Klasse I. zu locirenden ganz massiven Gebäuden sind
nur solche zu rechnen, deren Frontwände bis zum Dache von Feld-,
Bruch-, gebrannten Mauersteinen oder auch von Kalkpiseé aufgeführt
und deren Giebelwände bis zur Dachspitze von gebrannten Steinen oder
Feldsteinen gemauert sind.
Sonst massive Gebäude, deren Giebel aus Lehm- oder Luftsteinen
bestehen oder nur mit Lehm gemauert sind, gehören daher nicht in die
erste, sondern in die entsprechende ungünstigere Klasse.
3. Die Schlußbestimmung im zweiten Absatze des F§. 79., welche
dahin lautet:
„Die durch Veränderung der Bauart der Gebäude oder sonst im
Laufe des Jahres eintretende Klassenverbesserung ist auf die Zahlung der
Beiträge für das laufende Jahr ohne Einfluß.“
wird aufgehoben.
(Fr. 7649.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma:
„Missions-Handelsaktiengesellschaf“ mit dem Sitze zu Barmen errichteten
Aktiengesellschaft. Vom 15. April 1870.
D., Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 11. April
1870. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Missions-Handels-
Aktiengesellschaft“ mit dem Sitze zu Barmen, sowie deren Statut vom o s
1870. zu genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der
Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht werden.
Berlin, den 15. April 1870.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage: "
Moser.
.....
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).