Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Königsberg.

Obligation

des
Königsberger  Landkreises
III.  Emission
Lütr.  W
über

Auf  Grund  des  untern  genehmigten  Kreistagsbeschlusses  vom
19.  Februar  1868.  wegen  Aufnahme  einer  ferneren  Schuld  von  38,000  Thalern
  bekennt  sich  die  ständische  Kommission  für  den  Bau  der  Chausseen  im  Königsberger
  Landkreise  Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,
Seitens  des  Gläubigers  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  von
..........  Thalern  Preußisch  Kurant,  welche  an  den  Kreis  baar  gezahlt  worden
  und  mit  fünf  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  38,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  187  1.  ab  allmälig  innerhalb  eines  Zeitraums  von  funfzehn  Jahren  mit
jährlich  wenigstens  2500  Thalern,  welche  vom  Kreise  aufgebracht  werden.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1871.  ab  in  dem  Monate
  Januar  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den
Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
noch  umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie
die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung
erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt  sechs,
drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  den  vier  Amtsblättern
  der  Königlichen  Regierungen  der  Provinz  Preahon,  in  der  zu  Königsberg
erscheinenden  Ostpreußischen  und  Hartungschen  Zeitung,  im  Kreisblatte  des  Königsberger
  Landkreises,  sowie  im  Staatsanzeiger.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  I.  Juli)  von  heute  an
gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rück.
gabe  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
bei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Königsberg,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem
Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.  M

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