Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Verlangen  die  Leitung  des  Betriebes  an  die  Direktion  der  Niederschlesisch-Märkischen
  Uenbahn  gegen  Erstattung  der  Selbstkosten  zu  übertragen  ist.  Zugleich
bestimme  Ich,  unter  Rückgabe  des  Situationsplanes,  daß  die  in  dem  Gesetze
über  die  Eisenbahn-Unternehmungen  vom  3.  November  1838.  ergangenen  allgemeinen
  Vorschriften,  insbesondere  diejenigen  über  die  Expropriation  und  über
das  Recht  zur  vorübergehenden  Benutzung  fremder  Grundstücke,  auf  das  Unternehmen
  Anwendung  finden  sollen.
Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zu  veröffentlichen.

Berlin,  den  30.  Juli  1870.  #
Wilhelm.

Gr.  v.  Itzenplit.
An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Bürean  des  Staats-Ministermmes.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckertt
(v.  Decker.