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(Nr. 7743.) Konzessions-Urkunde, betreffend den Betrieb der Zweigbahn von den Zechen
Bonifacius und Dahlbusch nach dem Cöln-Mindener Bahnhofe Gelsen-
kirchen durch die Rheinische Eisenbahngesellschaft. Vom 12. Oktober 1870.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen re.
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in Erweiterung ihres Unter-
nehmens die den Gewerkschaften der Zechen König Leopold (jetzt Dahlbusch) und
Bonifacius durch Allerhöchste Order vom 1. März 1858. konzessionirte Eisenbahn.
von den genannten Zechen nach dem Bahnhofe Gelsenkirchen der Cöln-Mindener
Eisenbahn käuflich erworben und solche von der Grube Bonifacius aus mit ihrer
nahe vorbeiführenden Osterath. Essen. Wattenscheider Bahn in Verbindung gebracht
hat, wollen Wir der genannten Gesellschaft auf ihren Antrag zum weiteren Aus-
bau und zur Benutzung jener Zweigbahn für den gesammten Personen- und
Güterverkehr hiermit die landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unter-
nehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die Expro-
priation und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke, sowie
die Statuten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft sammt deren Nachträgen, auf
die in Rede stehende Erweiterung des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn-
gesellschaft Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 12. Oktober 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
(Nr. 7744.) Konzessions-Urkunde für die Bergisch- Märkische Eisenbabngesellschaft, betreffend
den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Lennep über Born nach
Hückeswagen und Wipperfürth, sowie von Barmen-Rittershausen durch
das Sprockhöveler Bergwerksrevier zur Ruhr-Thal-Bahn und von letzterer
nach Witten. Vom I7. Oktober 1870.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Konig von Preußen ꝛc.
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft den Bau und Betrieb
folgender Bahnstrecken beschlossen hat:
1) einer Eisenbahn von Lennep über Born nach Hückeswagen und Wipper-
fürth unter einer nach dem Ermessen der Gesellschaftsvorstände aus-
reichenden Betheiligung der von der Bahn berührten Gemeinden an den
Kosten des Grunderwerbs,
r. 743—7744.) 2) einer