Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 604 — 
Provinz Sannover, Landdrosteibezirk Sannover. 
Zinskupon 
zu der 
Obligation des Wegeverbandes des Amtes Stolzenau- 
Littr. M . . .. 
uͤber ... . . .. Thaler zu 44 Prozent Zinsen 
über 
.......... Thaler.......Silbergrofchen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
EE und auch später die Zinsen der vorbenannten Obligation für 
das Jahr 18. mit (in Buchstaben) Thalern . . . . . . . Silbergroschen 
bei der Wegeverbandskasse zu Stolzenau. 
Stolzenau, den . .ten ... .. .. 18.. 
Der Wegeverbands-Ausschuß des Amtes Stolzenau. 
Dieser Hugzkupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag 
nicht innerhalb vier Zabren nach dem Ablaufe des Kalender- 
jahres seiner Fälligkeit erhoben wird. 
Provinz Hannover, Landdrosteibezirk Sannover. 
DTDalon 
zur 
Obligation des Wegeverbandes des Amtes Stolzenau. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Wegeverbandes des Amtes Stolzenau 
Littr ——iee über .. . .. Thaler à 44 Prozent Zinsen 
die ..“ Serie Zinskupons für die sechs Jahre 18. bis 18. bei der Wege- 
verbandskasse zu Stolzenau. 
Stolzenau, den 1e... 18.. 
Der Wegeverbands-Ausschuß des Amtes Stolzenau. 
  
(Xr. 7749.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.