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Folge einer Krankheit, sondern schon im ersten Monate des Lebens in Folge von „angeborener
Lebensschwäche,“ also wie man folgern darf, ohne sichtlich erkrankt zu sein,
aus dem Leben geschieden. In vielen solchen Fällen hätte sich wahrscheinlich bei diesen
Säuglingen wie bei jenen Greisen eine den Tod verursachende krankhafte Störung von
ärztlicher Seite nachweisen lassen; indessen theils der Mangel an sachverständiger Beobachtung
vor und nach dem Tode,1) theils das fehlende Interesse, in sehr frühem und sehr hohem
Lebensalter der Todesursache genauer nachzuforschen, haben wohl dazu geführt, daß jene
Angaben, „Altersschwäche“ bezw. „Lebensschwäche,“ einen so breiten Raum in der Statistik
der Todesursachen einnehmen.
Tod in Folge angeborener Mißbildungen ist bestimmungsgemäß als Tod aus
„Lebensschwäche“ angesehen worden.
In Folge solcher angeborenen Lebensschwäche starben von je 100 nach üblicher
Schätzung im Berichtsjahre lebenden Kindern die meisten im rechtsrheinischen Bayern, in
Württemberg mit Hohenzollern und in Elsaß-Lothringen. Auf je 100 Lebend geborene,
welche Bezifferung bei dieser Todesursache vorzuziehen ist, starben während des ersten Lebensmonats
im ganzen Reichsgebiet durchschnittlich 3 in Folge angeborener Lebensschwäche, mehr
als 3 hauptsächlich in den eben genannten Gebieten des südlichen und südwestlichen
Deutschlands, außerdem noch in Posen, Schlesien, dem Großherzogthum Baden, in Hamburg
und dem Königreich Sachsen. Dagegen gingen nur wenige der Neugeborenen (weniger als
2 %) nach kurzer Lebensdauer an solcher Lebensschwäche zu Grunde in Hessen-Nassau,
Hessen, Hannover, Pommern, Westfalen und Braunschweig.
Die für Berlin mitgetheilte Zahl entspricht genau dem Mittel für's Reich.
Magen= und Darmkatarrh. Unter allen näher bezeichneten Todesursachen von
Kindern des ersten Lebensjahres überwiegt im Berichtsjahre wiederum der sog. Magenbezw.
Darmkatarrh, unter welchen Bezeichnungen aber bestimmungsgemäß mannigfache
Krankheiten der Säuglinge zu verstehen sind, nicht nur u. a. Diarrhöe, Brechdurchfall,
einheimische Cholera, Ruhr (in nicht epidemischer Form), sondern auch diejenigen Verdauungsstörungen,
welche die sog. Atrophie (Abzehrung) der Kinder gemeinhin veranlassen.
Solche Todesfälle in Folge von „Magen= und Darmkatarrh“ sind während des
Berichtsjahres in fast allen der 24 großen Gebiete des Reiches verhältnißmäßig seltener
als während des Jahres vorher verzeichnet worden, nur im Königreich Sachsen hat deren
Zahl unter der jüngsten Altersklasse um 3 288 zugenommen, trotzdem auch hier die Gesammtverluste
im frühen Kindesalter sich um 3 432 verringert haben.
Auf je 1000 Lebende sind im Ganzen während des Vorjahres 92, während des
Berichtsjahres 84 Todesfälle an Magen= und Darmkatarrh im ersten Lebensjahre gemeldet.
Die höchsten Ziffern sind wiederum für das rechtsrheinische Bayern und das Königreich
Sachsen festgestellt, und zwar für letzteres diesmal die Maximalziffer von 206 Todesfällen
auf je 1000 Lebende.
Demnächst ragen durch hohe Ziffern in dieser Hinsicht (mehr als 78:1.0000) hervor
Württemberg mit Hohenzollern, Berlin und die Mark Brandenburg, Hamburg, Elsaß-Lothringen,
die bayerische Pfalz und Baden. Dagegen sind die wenigsten Sterbefälle
aus dieser Ursache (weniger als 43:10000) in Hessen-Nassau, Westfalen, Sachsen-Coburg-Gotha,
Hannover, in der Rheinprovinz und im Großherzogthum Hessen beobachtet.
1) Im Königreich Sachsen war die Todesursache ärztlich beglaubigt in 269 von je 1000 Todesfällen
der Kinder des 1. Lebensjahres, dagegen in 735 von je 1000 Todesfällen älterer Personen; bei
alten Leuten von mehr als 80 Jahren wiederum nur in 471 von je 1000 Todesfällen (vgl. XXVI. Jahresbericht
a. d. Königreich Sachsen, S. 65.)