Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Vierter Band. (4)

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Folge  einer  Krankheit,  sondern  schon  im  ersten  Monate  des  Lebens  in  Folge  von  „angeborener
  Lebensschwäche,“  also  wie  man  folgern  darf,  ohne  sichtlich  erkrankt  zu  sein,
aus  dem  Leben  geschieden.  In  vielen  solchen  Fällen  hätte  sich  wahrscheinlich  bei  diesen
Säuglingen  wie  bei  jenen  Greisen  eine  den  Tod  verursachende  krankhafte  Störung  von
ärztlicher  Seite  nachweisen  lassen;  indessen  theils  der  Mangel  an  sachverständiger  Beobachtung
vor  und  nach  dem  Tode,1)  theils  das  fehlende  Interesse,  in  sehr  frühem  und  sehr  hohem
Lebensalter  der  Todesursache  genauer  nachzuforschen,  haben  wohl  dazu  geführt,  daß  jene
Angaben,  „Altersschwäche“  bezw.  „Lebensschwäche,“  einen  so  breiten  Raum  in  der  Statistik
der  Todesursachen  einnehmen.

Tod  in  Folge  angeborener  Mißbildungen  ist  bestimmungsgemäß  als  Tod  aus
„Lebensschwäche“  angesehen  worden.

In  Folge  solcher  angeborenen  Lebensschwäche  starben  von  je  100  nach  üblicher
Schätzung  im  Berichtsjahre  lebenden  Kindern  die  meisten  im  rechtsrheinischen  Bayern,  in
Württemberg  mit  Hohenzollern  und  in  Elsaß-Lothringen.  Auf  je  100  Lebend  geborene,
welche  Bezifferung  bei  dieser  Todesursache  vorzuziehen  ist,  starben  während  des  ersten  Lebensmonats
  im  ganzen  Reichsgebiet  durchschnittlich  3  in  Folge  angeborener  Lebensschwäche,  mehr
als  3  hauptsächlich  in  den  eben  genannten  Gebieten  des  südlichen  und  südwestlichen
Deutschlands,  außerdem  noch  in  Posen,  Schlesien,  dem  Großherzogthum  Baden,  in  Hamburg
und  dem  Königreich  Sachsen.  Dagegen  gingen  nur  wenige  der  Neugeborenen  (weniger  als
2  %)  nach  kurzer  Lebensdauer  an  solcher  Lebensschwäche  zu  Grunde  in  Hessen-Nassau,
Hessen,  Hannover,  Pommern,  Westfalen  und  Braunschweig.

Die  für  Berlin  mitgetheilte  Zahl  entspricht  genau  dem  Mittel  für's  Reich.

Magen=  und  Darmkatarrh.  Unter  allen  näher  bezeichneten  Todesursachen  von
Kindern  des  ersten  Lebensjahres  überwiegt  im  Berichtsjahre  wiederum  der  sog.  Magenbezw.
  Darmkatarrh,  unter  welchen  Bezeichnungen  aber  bestimmungsgemäß  mannigfache
Krankheiten  der  Säuglinge  zu  verstehen  sind,  nicht  nur  u.  a.  Diarrhöe,  Brechdurchfall,
einheimische  Cholera,  Ruhr  (in  nicht  epidemischer  Form),  sondern  auch  diejenigen  Verdauungsstörungen,
  welche  die  sog.  Atrophie  (Abzehrung)  der  Kinder  gemeinhin  veranlassen.

Solche  Todesfälle  in  Folge  von  „Magen=  und  Darmkatarrh“  sind  während  des
Berichtsjahres  in  fast  allen  der  24  großen  Gebiete  des  Reiches  verhältnißmäßig  seltener
als  während  des  Jahres  vorher  verzeichnet  worden,  nur  im  Königreich  Sachsen  hat  deren
Zahl  unter  der  jüngsten  Altersklasse  um  3  288  zugenommen,  trotzdem  auch  hier  die  Gesammtverluste
  im  frühen  Kindesalter  sich  um  3  432  verringert  haben.

Auf  je  1000  Lebende  sind  im  Ganzen  während  des  Vorjahres  92,  während  des
Berichtsjahres  84  Todesfälle  an  Magen=  und  Darmkatarrh  im  ersten  Lebensjahre  gemeldet.
Die  höchsten  Ziffern  sind  wiederum  für  das  rechtsrheinische  Bayern  und  das  Königreich
Sachsen  festgestellt,  und  zwar  für  letzteres  diesmal  die  Maximalziffer  von  206  Todesfällen
auf  je  1000  Lebende.

Demnächst  ragen  durch  hohe  Ziffern  in  dieser  Hinsicht  (mehr  als  78:1.0000)  hervor
Württemberg  mit  Hohenzollern,  Berlin  und  die  Mark  Brandenburg,  Hamburg,  Elsaß-Lothringen,
  die  bayerische  Pfalz  und  Baden.  Dagegen  sind  die  wenigsten  Sterbefälle
aus  dieser  Ursache  (weniger  als  43:10000)  in  Hessen-Nassau,  Westfalen,  Sachsen-Coburg-Gotha,
  Hannover,  in  der  Rheinprovinz  und  im  Großherzogthum  Hessen  beobachtet.

1)  Im  Königreich  Sachsen  war  die  Todesursache  ärztlich  beglaubigt  in  269  von  je  1000  Todesfällen
  der  Kinder  des  1.  Lebensjahres,  dagegen  in  735  von  je  1000  Todesfällen  älterer  Personen;  bei

alten  Leuten  von  mehr  als  80  Jahren  wiederum  nur  in  471  von  je  1000  Todesfällen  (vgl.  XXVI.  Jahresbericht
  a.  d.  Königreich  Sachsen,  S.  65.)