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(Nr. 7784.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Oktober 1870., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Kreis-
Chausseen im Kreise Marienburg, Regierungsbezirk Danzig.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chausseen
im Kreise Marienburg des Regierungsbezirks Danzig: 1) von der Eisenbahnbrücke
bei Kalthof über Tralau durch Neuteich, 2) von Neuteich über Marienau bis zum
Marktflecken Tiegenhof, 3) von der fiskalischen Tiege--Brücke bei Tiegenhof bis
zur Kanalbrücke bei Platenhof, 4) von der Kreisgrenze zwischen Campenau und
Alt-Dollstädt über Bahnhof Grunau zum Anschluß an die Staats. Chaussee von
Marienburg nach Elbing, 5) von der fiekalischen Eisenbahnbrücke bei Ließau über
Groß-Lichtenau bis zur Stadt Neuteich, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Marienburg das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen er-
forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs- Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be-
stehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem
Kreise Marienburg gegen Uebernahme der künftigen Unterhaltung der Straßen
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizel. Vergehen auf die gedachten Straßen zur An-
wendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Hauptquartier Versailles, den 19. Oktober 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
der. v784—y85) 12 (Xr. 7785.)