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(Nr. 7805.) Allerhöchster Erlaß vom 29. März 1871., betreffend die Genehmigung des
Statuts wegen Versicherung von Mobilien bei der landschaftlichen Feuer-
Versicherungsgesellschaft für Westpreußen.
A den Bericht vom 27. d. M. will Ich das beiliegende, in Folge des Be-
schlusses des Generallandtages der Westpreußischen Landschaft vom 19. Dezember
1867. aufgestellte
Statut wegen Versicherung von Mobilien bei der landschaftlichen
Feuer-Versicherungsgesellschaft für Westpreußen
hierdurch genehmigen.
Dieser Erlaß ist nebst dem Statute durch die Gesetz. Sammlung zu ver-
öffentlichen.
Berlin, den 29. März 1871.
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg.
An den Minister des Innern.
Statut
wegen
Versicherung von Mobilien bei der landschaftlichen Feuer-
Versicherungsgesellschaft für Westpreußen.
K.. 1.
Die landschaftliche Feuer. Versicherungsgesellschaft für Westpreußen wird ermäch. Verbältniß
tigt, auch das Versicherungsgeschäft von Mobilien zu betreiben. Diejenigen, titn
welche ihre Mobilien bei dieser Gesellschaft versichern, bilden eine besondere Ge- zanoschaseschn
sellschaft. rungsgesell-
schaft für West-
Eine Verhaftung für die aus der Immobiliarversicherung sich ergebenden preußen.
Verbindlichkeiten leistet diese Gesellschaft nicht. Ebenso sind die mit ihren Im-
mobilien Versicherten und das Vermögen der Immobiliargesellschaft für die
Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft nicht verhaftet. .
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