Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XI. Band (11)

Kollision  organischer  Verordnungen  rc.  195

und  Minderungen  der  Ansprüche  der  Relikten  oder
gär  völlige  Verzichtleistung  auf  diese  zu  erzwingen.
Oftenbar  lag  es  im  Sinne  des  Gesetzgebers,  den
Weg  zu  solchen  Verkürzungen  zu  versperren,  nicht
aber,  Spielraum  für  dieselben  zu  geben.  Was  zur
Umgehung  des  Gesetzes  führt,  ermangelt  ebenso  der
rechtlichen  Wirksamkeit,  wie  die  offene  Verletzung
gesetzlicher  Vorschriften.  E*
Nach  8.  6  des  Ediktes  kann  durch  organisch
Verordnungen  (oder  durch  Klauseln  der  Anstellungs-=Reskripte)
  die  Ausscheidung  zwischen  Standes=
  und  Dienstes-Gehalt  anders  bestimmt
werden,  als  es  in  den  darauffolgenden  s§.  7  u.  8
geschehen  ist  Nur  in  diesem  Punkte  ist  es  der
Regierungsgewalt  vorbehalten,  die  Anwendung  der
in  dem  Edikte  aufgestellten  Normen  auf  dem  Wege
organischer  Verordnung  auszuschließen;  diese  Ausnahme
  bekräftigt  die  Regel,  nach  welcher  die  Vorschriften
  des  Edikts  eine  Schranke  der  Regierungsgewalt
  bilden,  von  deren  Ueberschreitung,  mag  sie
sich  gleich  auf  eine  organische  Verordnung  oder  auf
den  Inhalt  des  Anstellungs=  oder  Beförderungs-Restripts
  fußen,  die  Verfügung  des  §.  29  gilt:
„Alle  dem  Inhalte  dieses  konstitutionellen  Edikts
zuwiderlaufenden  Verfügungen  der  Administrativ-Stellen
  begründen  als  Civil-Rechts-Verletzungen
  eine  Klage  vor  dem  kompetenten
NRichter.“
Die  oben  angeführte  Entscheidung  des  obersten
Gerichtshofs  würde  wohl  nicht  anders  ausgefallen
seyn,  wenn  auch  die  im  vorigen  Jahre  ergangene
Verordnung  schon  zur  Zeit  der  Anstellung  des  Klägers
  bestanden  hätte.