Kollision organischer Verordnungen rc. 195
und Minderungen der Ansprüche der Relikten oder
gär völlige Verzichtleistung auf diese zu erzwingen.
Oftenbar lag es im Sinne des Gesetzgebers, den
Weg zu solchen Verkürzungen zu versperren, nicht
aber, Spielraum für dieselben zu geben. Was zur
Umgehung des Gesetzes führt, ermangelt ebenso der
rechtlichen Wirksamkeit, wie die offene Verletzung
gesetzlicher Vorschriften. E*
Nach 8. 6 des Ediktes kann durch organisch
Verordnungen (oder durch Klauseln der Anstellungs-=Reskripte)
die Ausscheidung zwischen Standes=
und Dienstes-Gehalt anders bestimmt
werden, als es in den darauffolgenden s§. 7 u. 8
geschehen ist Nur in diesem Punkte ist es der
Regierungsgewalt vorbehalten, die Anwendung der
in dem Edikte aufgestellten Normen auf dem Wege
organischer Verordnung auszuschließen; diese Ausnahme
bekräftigt die Regel, nach welcher die Vorschriften
des Edikts eine Schranke der Regierungsgewalt
bilden, von deren Ueberschreitung, mag sie
sich gleich auf eine organische Verordnung oder auf
den Inhalt des Anstellungs= oder Beförderungs-Restripts
fußen, die Verfügung des §. 29 gilt:
„Alle dem Inhalte dieses konstitutionellen Edikts
zuwiderlaufenden Verfügungen der Administrativ-Stellen
begründen als Civil-Rechts-Verletzungen
eine Klage vor dem kompetenten
NRichter.“
Die oben angeführte Entscheidung des obersten
Gerichtshofs würde wohl nicht anders ausgefallen
seyn, wenn auch die im vorigen Jahre ergangene
Verordnung schon zur Zeit der Anstellung des Klägers
bestanden hätte.