— 178 —
mit der fakfimilirten Unterschrift zweier Mitglieder des Verwaltungsrathes ver-
schen. Die Ausreichung erfolgt an den Präsentanten des Talons, sofern nicht
agegen von dem Inhaber der Obligation gerichtliche Sperre erwirkt ist.
. 2.
Die Prioritäts-Obligationen werden mit fünf Prozent jährlich verzinst
und die Zinsen in halbjährlichen Terminen postnumerando am 1. Mai und am
1. November jeden Jahres bei der Hauptkasse der Frankfurt. Hanauer Eisenbahn-
gesellschaft zu Frankfurt a. M.) sowie an den nach dem Ermessen des Verwaltungs-
rathes sonst noch zu errichtenden und gehörig zu publizirenden Zahlstellen ausbezahlt.
Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren,
von den in den betreffenden Kupons bestimmten Zahlungsterminen an gerechnet,
nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaf.
S. 3.
Die Prioritäts = Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem
Hahre 1875. beginnt und alljährlich den Betrag von Einem Prozent unter Zu-
chlag der durch die ausgeloosten Obligationen ersparten Zinsen umfaßt. Die
mortisation wird durch Ausloosung zum Nennwerth bewirkt. Die Ausloosung
findet im Monat Juli statt und die Auszahlung des Nominalbetrages der hier-
nach zur Amortisation gelangenden Obligationen erfolgt am 1. November des-
selben Jahres.
Die Ausloosung geschieht durch den Verwaltungsrath in Gegenwart von
Notar und Zeugen in einem mindestens 14 Tage vowßer bekannt zu machenden
— welchem den Inhabern der Prioritäts = Obligationen der Zutritt
gestattet ist.
8 Der Generalversammlung der Frankfurt- Hanauer Eisenbahngesellschaft
bleibt das Recht vorbehalten, vom 1. Januar 1880. an sowohl den Amortisations-
fonds zu verstärken, als auch sämmtliche Prioritäts-Obligationen nach vorgängiger
sechsmonatlicher, gehörig zu veröffentlichender Kündigung zum Nenmwerth einzulösen.
K. 4.
Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen werden binnen
14 Tagen nach Abhaltung des Ausloosungstermins öffentlich bekannt gemacht.
Die Einlösung erfolgt bei der Hauptkasse der Frankfurt-Hanauer Eisenhahngesel-.
schaft in Frankfurt a. M. nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obli-
ationen gegen Auslieferung derselben und der zugehörigen nicht G#ie Zins-
ons. erden die Kupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der
fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritäts-Obligationen gekürzt und zur
Einlösung dieser Kupons verwendet.
Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem die-
selben zur Zahlung fällig sind. Die im Wege der Amortisation eingelösten Obli-
gationen werden vor Notar und Zeugen verbrannt. "
5.