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Provinz Westphalen, Regierungsbezirk Münster.
Obligation
des
Warendorfer Kreise s
Littr. . M.
über
....... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unterm 12. Oktober 1868. Allerhöchst genehmigten Kreistags-
beschlusses vom 26. Mai 1868. und des unter genehmigten
Kreistagsbeschlusses vom 15. Juli 1870., betreffend die Uebernahme der im
Kreise vorhandenen Gemeinde-Chausseen Seitens des Kreises und Entschädigung
der bezüglichen Gemeinden für das aufgewandte Baukapital durch auszugebende
Kreis-Obligationen im Gesammtbetrage von 80,000 Thalern, bekennt sich die zur
Beschaffung der Geldmittel für den Chausseebau des Warendorfer Kreises eingesetzte
ständische Kommission Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige,
Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von
.......... Thalern Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden
umd mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Tchub von 80,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1871. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge-
tilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem Mo-
nate September jeden Jahres. Der Kreis behält sich dboc das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schulbverschrelbungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanmtmochung, erfolgt sechs, drei,
zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Kö-
niglichen Regierung zu Münster, in dem zu Münster erscheinenden Münsterschen
Anzeiger, dem Staatsamzeiger zu Berlin, wowie in dem in der Stadt Warendorf
erscheinenden Wochenblatt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit vier Prozent jährlich in gleicher Manfserte mit jenem verzinset.
(Nr. 7814.)
Die