Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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landesherrliche  Privilegium  Allerhöchsteigenhändig  vollzogen  und  unter  Unserem
Königlichen  Insiegel  ausfertigen  lalsent  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der
Obligationen  in  Ansehung  ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  von  Seiten
des  Staates  zu  bewilligen  oder  Rechten  Dritter  zu  präjudiziren.

Gegeben  Berlin,  den  6.  Mai  1871.
#.  §.)  Wilhelm.

Für  den  Handelsminister:
v.  Selchow.  Gr.  zu  Eulenburg.  Camphausen.

Schema  A.
Mheinprovinz,  Negierungebezirk  Coblenz.

Coblenzer  Stadt-Obligation
(Trockener  Stempel  der  Stadt.)

über

.....  hundert  Thaler  Kurant.

Auf  Grund  des  Alehöchsten  Privilegiums  v0r.  (Gesetz.  Samml.
von  18.  S.  )  bekennen  wir  hiermit,  daß  der  Inhaber  dieser  Obligation
die  Summe  von  hundert  Thalern  Kurant,  deren  Empfang  als  baares  Ornlehn

  wir  Namens  der  Stadt  bescheinigen,  von  der  Stadtgemeinde  Coblenz
fordern  hat.  Die  auf  fünf  Prozent  jährlich  festgesetzten  Zinsen  sind  in  hasblühr,
lichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  1.  Juli  jeden  Wn*  fällig,  werden  aber
nur  gegen  Rückgabe  der  ausgegebenen  Zinskupons  g  gesahlt

thalt  ie  näheren  Bedingungen  sind  in  dem  umstehen  abgedruckten  Privilegium
enthalten.

Coblenz,  den  18.
Die  städtische  Kommission.

Der  Oberburgermeister.  Die  kommittirten  Stadtverordneten.
N.  N.  N.

Der  Gemeinde-Empfänger.
N.

(Auf  der  Rückseite.)
Privilegium  wegen  Auegabe  auf  den  Inhaber  lautender  Obligationen
der  Stadt  Coblenz  im  SGetrage  von  230,000  Thalern.

(Folgt  Abdruck  des  Privilegiums.)

Schema  B.