Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Bäthkalk, phosphorsaurem Kalk, Knochenmehl, Roh- 
schwefel, Salz, Soda, Schwefelsäure, Salzsäure, Glau- 
bersalz, Chlorkalk, Harz, Erdfarbe, Koaks, Holzkohlen, 
Roheisen, Brucheisen, ordinairen Töpferwaaren, leeren 
Gebinden, Schiefer, Hörnern, Hornabfällen, Haaren, 
Lumpen, Leimleder, Knochen und Häringsabfällen. 
bei Steinkohlen, Torf, Besen, Besenreisern, Europäischem 
Nutzholz, Erden und Steinen aller Art (auch Kalkstein 
und Kalk. Abraum, Eisenstein und Formsand), Drains 
und Bruchglas. - 
B. Waagegeld. 
Für jede während der Lagerung oder bei der Wiederabnahme 
von Guͤtern stattfindende Verwiegung, einschließlich der dabei zu 
leistenden Arbeitshüͤlfe................ ....... .... . .... . . . . 
Findet die Verwiegung jedoch nur zum Behufe der Zollermit- 
telung oder einer zollamtlichen Kontrole statt, so tritt eine Gebühren= 
Erhebung dafür nicht ein. 
C. Lagergeld. 
1) Von den zur Lagerung in den Kauf häusern gelangenden 
Gütern: 
a) insofern sie sogenannte Sperrgüter sind, mit Ausschluß 
jedoch der leeren Fastagen . ... 
b) insofern sie von anderer Beschaffenheit sind, sowie von 
leeren Fastgen . .. .. . . . .. 
auf jeden Kalendermonat, wobei der Ankunfts- und der 
Abgangsmonat für voll gerechnet werden. Haben jedoch 
die Güter im Ganzen nicht mehr als 30 Tage gelagert, 
so wird das Lagergeld nur für einen Monat berechnet. 
2) von den im Freien lagernden Gütern ist eine Platzmiethe 
zu entrichten, welche für die Dauer eines Jahres oder weni- 
ger beträgt: 
a) für einen abgesonderten, unmittelbar am Wasser belege- 
nen gepflasterten Vlettzsz. .. 
b) für einen abgesonderten, nicht unmittelbar am Wasser 
belegenen gepflasterten PVlatz 
J#) für die Lagerung an einem anderen Platz 
Von den zu Schiffe ankommenden oder zur Verschiffung 
bestimmten Gütern, welche weniger als 14 Tage in den 
(Nr. 7820.) 
  
Fär den 
Zentner und 
weniger. 
Rthlr. Gr. 
1 
56 
1 5 
1 1 
  
  
Für 
14 □ Meter 
und weniger. 
Rihlr. Gr.f. 
  
  
1 
15 
10 
  
 
	        
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