Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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(Nr. 7824.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Trebnitzer Kreises im Betrage von 40,000 Thalern. Vom 17. April 
1871. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c 
Nachdem von den Kreisständen des Trebnitzer Kreises auf dem Kreistage 
vom 30. Mai 1870. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise 
unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe 
zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem 
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläu- 
biger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 40,000 Tha- 
lern ausstellen zu dürfen da 44. hiergegen weder im Interesse der Gläubiger 
noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. 
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Be- 
trage von 40,000 Thalern, in Buchstaben: Vierzig Tausend Thalern, welche in 
folgenden Apoints: 
16,000 Thaler à 100 Thaler, 
10,000 à 50 
14,000 à 20 
= 40,000 Thaler, 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen- 
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 1872. ab mit wenigstens jährlich zwei 
Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuld- 
verschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- 
herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In- 
haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- 
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleisung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die 
Gesetz= Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. — 
Gegeben Berlin, den 17. April 1871. 
(1. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
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(Er. 7824.) 30= Pro-
	        
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