Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Breslau. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Trebnitzer Kreises 
Littr. ..... k -*“! 
über Thaler zu . . . . . Prozent Zinsen 
über 
. .. . . . .. Thaler .. . .. . . . . . . .. Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfangt gen dessen Ruͤckgabe in der 
Zat vom . .ten .... .... bis resp. vom . .ten 
. .. ... und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
"En das Habbsahr vom ... . .. .. ... . . .. bbs. mit (in Buchstaben) 
.......... ThaernSIlbekgkoschenbetderKretsKommunalkassezu 
Trebnitz. 
Trebnitz, den ..ten .......... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Trebnitzer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen. 
Priahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Breslau. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Trebnitzer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Trebnitzer Kreises 
Littr. W..„ über .. .. . Thaler . .... Prozent Zinsen 
die ..te Serie Zinskupons fuüͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Trebnit. 
Trebnitz, den t.teen 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Trebnitzer Kreise. 
(Nr. 7825.)
	        
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