Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam.
Obligation
des
Kreises Westhavelland
Littr. 654
über
...kkhaler Preußtsch Kurant.
Auf Grund des unter dem 27. Juni 1870. bestätigten Kreistagsbeschlusses vom
28. Oktober 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 272,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Kreises Westhavelland
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld vo.. Thalern Preußis
Kurant, welche an den Kreis baar bezahlt worden und mit fünf Prozent jährli
zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 272,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1874. ab aus einem zu desem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenig-
stens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld-
verschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schulwverschreiungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1874. ab in dem
Monate Februar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Til ungssonde durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schulhvelschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei,
wei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Köni -
ichen Regierung zu Potsdam, in dem Westhavelländischen Kreisblatte und
dem Preußischen Staatsanzeiger zu Berlin.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten z“u wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am I1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Pronett. jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Dunsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
Habe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Kreis. Obligation bei
er Kreis-Kommunalkasse in Rathenow, und zwar auch in der nach Ein-
tritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mi