Full text : Leitfaden für den Unterricht über Heerwesen auf den Königlichen Kriegsschulen.

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Die  Kommandanten  der  Truppenübungsplätze  und  die  Vorsitzenden  der  Schießplatzverwaltungen
  haben  dort  ähnliche  Obliegenheiten  und  Befugnisse  zur  örtlichen  Verwaltung.

8.  Unter  dem  Chef  der  Landgendarmerie  steht  die  Landgendarmerie,  eine  mit  dem  polizeilichen
  Sicherheitsdienst  auf  dem  Lande  betraute  Truppe,  welche  in  Bezug  auf  Disziplin  und  innere
Verfassung  dem  Kriegsministerium,  —  bezüglich  Wirksamkeit  und  Dienstleistung  dem  Minister  des  Innern
und  den  Civilbehörden  (Landrath)  untergeordnet  ist.  Die  Landgendarmerie  ergänzt  sich  aus  Offizieren
und  Unteroffizieren  der  Armee  und  ist  in  Brigaden  (Provinz)  und  Distrikte  eingetheilt,  an  deren  Spitze
Brigadiers  und  Distriktsoffiziere.

Befeblsbefugniß  gegenüber  den  Landgendarmen  im  Dienst  haben  nur  ihre  Vorgesetzten.

§  10.

Die  Mobilmachung;  das  mobile  Armeekorps;  die  Kavallerie=Division.

1.  Durch  die  Mobilmachung,  welche  von  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  durch  den  Mobilmachungsbefehl
  angeordnet  wird,  vollzieht  sich  der  Uebergang  des  Heeres  von  der  Friedens=  zur  Kriegsformation
auf  Grund  des  geheimen  Mobilmachungsplanes  und  jährlicher  Mobilmachungsvorarbeiten.
Ordnungsmäßige  Schnelligkeit  und  Bewahren  der  steten  Verwendungsfähigkeit  sind  dabei  leitende
Gesichtspunkte.

In  der  Friedensformation  wurden  die  Waffengattungen,  um  Ausbildung  und  Verwaltung  zu
erleichtern,  in  größeren  Verbänden  zusammengehalten;  für  die  Kriegsformation  sind  nur  taktische  Gesichtspunkte
  (der  Verwendung  der  Truppenkörper)  maßgebend,  daher  engere  Verbindung  der  Waffen.

2.  Die  Stäbe  des  Generalkommandos  und  der  Divisionen  werden  verstärkt.  Die  Kommandeure
  der  Pioniere  und  der  Trains  treten  beim  Generalkommando  hinzu.

Stabswache  für  die  Kommandobehörden  und  Feldgendarmerie=Detachement  (F.  O.
'185  bis  394)  werden  aufgestellt.

Generalkommando  und  Division  erhalten  besondere  Feldverwaltungsbehörden.  (Feld=Intendantur,
  Feld=Haupt=Proviantamt  und  Feld=Proviantamt,  Feldpostamt,  dabei  für  das  Armeekorps
eine  Anzahl  Feldlazarethe.)

Die  Infanterie=Divisionen  werden  aus  Infanterie,  Kavallerie  und  Feldartillerie  formirt,
Pioniere  und  Sanitäts=Detachement  zugetheilt.

Theile  der  Pioniere  bleiben  zur  Verfügung  des  kommandireuden  Generals.

Munitionskolonnen  und  Brückentrains  werden  ausfgestellt.

Aus  dem  Train=Bataillon  gehen  —  außer  Sanitäts=Detachements  und  Feldlazarethen  —  Proviant=Kolonnen,
  Fuhrpark=Kolonnen,  Feldbäckerei=Kolonne  und  Pferdedepot  für  das  Armeekorps  hervor.

3.  Kavallerie=Divisionen  werden  mit  Divisions=Stab  nebst  Stabswache  und  Feld=Verwaltungsbehörden
  aus  Kavallerie-Brigaden  (die  Regimenter  zu  4  Eskadrons)  mit  reitender  Artillerie
und  Pionieren  gebildet.

Die  bestehenden  Truppentheile  werden  durch  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  auf  Kriegsstärke
  gebracht,  das  Heer  wird  durch  Neuaufstellungen  wesentlich  vergrößert.  Den  erhöhten  Pferdebestand
  decken  vorbereitete  Aushebung  und  Ankauf.

Heerwesen.  8.  Aufl.                                                                                                        3