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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 38.
(Nr. 7909.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Wiesbaden, Regierungsbezirks Wiesbaden, zum Betrage von
216,000 Thalern. Vom 19. Oktober 1871.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ucP
Nachdem der Gemeinderath der Stadt Wiesbaden im Einverständnisse mit
dem Bürgerausschusse und unter Zustimmung des Statbtbezirksrathes beschlossen
hat, zur Bezahlung der ersten Rate des Kaufpreises für das Seitens der Stadt
acquirirte Gaswerk und zur Bestreitung der Kosten für die Erbauung zweier
Schulgebäude, sowie des weiteren Ausbaues der Hauptwasserleitung und zur
Deckung der in den Jahren 1870. und 187 1. durch Kriegsleistungen entstandenen
Kosten eine Anleihe von zweihundert und sechszehn Tausend Thalern aufzu-
nehmen und darum nachgesucht hat, für die gedachte Anlehenssumme auf jeden
Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene Stadt-Obligationen ausgeben zu
dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden
Inhaber enthalten, und der Verordnung vom 17. September 1867. (Gesetz-
Samml. S. 1518.) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von zwei-
hundert sechszehn Tausend Thalern Wiesbadener Stadt-Obligationen, welche
nach dem anliegenden Schema in 1260 Apoints, und zwar:
720 Stück à 100 Thaler,
3600. à 200
180 à 400
auszufertigen, mit vier und ein halb vom Hundert jährlich, am 1. Mai und
1. November jeden Jahres, zu verzginsen und, von Seiten der Gläubiger un-
kündbar, nach dem festgestellten, auf der Rückseite jeder Obligation abgedruckten
Tilgungsplane in den Jahren 1872. bis 1903. einschließlich mittelst Verloosung
der Obligationen jährlich am 1. November zu amortisiren sind, mit dem Vor-
behalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch da-
durch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge-
währleistung Seitens des Staats zu bewilligen.
Jahrgang 1871. (Nr. 7909. 73 Ur.
Ausgegeben zu Berlin den 8. Dezember 1871.