Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 558 — 
Provinz Fessen-Nassau, Negicrungebezirk Wicebaden. 
Talon. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation der Stadt Wiesbaden 
Littr + ... übern . . Thaler 
die . .te Serie Zinskupons fuͤr die fünf Jahre voni . .ten ....... . . .. 18. bis 
zum . .ten ...... 18.. sofern nicht Seitens des legitimirten Inhabers der Obligation 
vorher Widerspruch dagegen erhoben ist, und zwar bei der Stadtkasse zu Wiesbaden 
oder durch — für den Inhaber kostenfreie — Vermittelung der Deutschen 
Vereinsbank zu Frankfurt a. M. 
Wiesbaden, den ten .. ... . . ... 18.. 
Fuͤr den Gemeinderath von Wiesbaden. 
Der Vorsitzende. Die Mitglieder. 
(Trockener Stempel.) 
Anm erkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Gemeinderathes können mit 
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, jedoch muß jeder Talon mit der 
eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein. 
(Nr. 7010.)
	        
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