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(Nr. 7920.) Allerhöchster Erlaß vom 8. November 1871., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee vom Lüdinghausener Thore zu Dülmen nach dem dortigen Bahn-
hofe der Venlo-Hamburger Eisenbahn und von da durch die Gemarkung
der Kirchspielsgemeinde Dülmen bis zur Coesfeld-Lüdinghausener Kreis-
grenze, beziehungsweise zum dortigen Anschluß an die über Seppenrade
nach Lüdinghausen führende Kreis-Chaussee.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von der Stadt.
und der Kirchspielsgemeinde Dülmen, im Regierungsbezirk Münster, unternom-
menen Bau einer Gemeinde-Chaussee vom Lüdinghausener Thore zu Dülmen
nach dem dortigen Bahnhofe der Venlo-Hamburger Eisenbahn und von da durch
die Gemarkung der genannten Kirchspielsgemeinde bis zur Coesfeld-Lüdinghausener
Kreisgrenze, beziehungsweise zum dortigen Anschluß an die über Seppenrade nach
Lübinghausen führenke Kreis-Chaussee, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
den beiden bauenden Gemeinden das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen
bestechenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den
annten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter-
##lumg der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be-
stimmungen des für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestinmmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. engehngten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu büngen ß set g zut oͤsentlich
Berlin, den 8. November 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
(Tr. 7921.)