Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

Nachsteuersachen  —  Nebenverantwortung.  75

trachtung  7  I.  137.  2)  Darlegung  des  Aktiv=  und  Passiostandes
  —  Manisestationseid.  I,  145.  —  Der  Manif.=Eid
  kann  auch  von  einem  Gläubiger  verlangt  werden.
VIII,  281.  3)  Die  Erklärung  der  Matorltät,  das  bessere
Glück  abzuwarten,  bindet  die  Uebrigen  nicht.  I,  152.  4)  Dem
Zwangsnachlasse  nicht  unterworfene  Forderungen  und  Prästationen.
  153.  5)  Gleichheit  des  Betrags  und  der  Modalität
  für  alle  Gläubiger.  154.  6)  Anwendung  hieron
auf  Divivenden.  154.  7)  Bei  Differenzen  über  das  Vorzugsrecht
  ist  vie  Priorität  Präjudizialpunkt.  156.  8)  Das
Rangverhältniß  der  Gläubiger  kann  nicht  durch  Stimmenmehrheit
  festgesetzt  werden.  156.  9)  Zwangsnachlässe  bei
Verlassenschaften.  157.  10)  Auch  nach  erkanntem  Konkurs
oder  erlassenem  Prioritätsurtheil  kann  ein  Zwangsnachlaß
  statt  finden.  157.  11)  Größe  des  erzwungenen  Nachlasses
  im  Verhältniß  zum  Nabrungsstand  des  Schuldners.
101.  12)  Erceptionsrecht  der  Dissentienten,  und  auch  des
Schuldners.  169.  13)  Die  Rechtswohlthat  des  Nachlaßvertrags
  kaun  auch  als  Einrede  geltend  gemacht  werden.
170.  14)  In  wie  fern  wird  durch  den  Antrag  auf  Nachl.
u.  Fristen  die  Erekution  sistirt  171.  15)  Proviforische
Sicherheitsmaaßregeln.  171.  16)  Nichteinbaltung  der  Fristen
  entbindet  die  Gläubiger.  173.  17)  Unwirksamkeit  geheimer
  Verträge.  173.  III.  9.  VII,  233.  18)  Vorbehalt
der  Nachforderung.  l,  I74.  10)  Kann  der  Bürge  auf
Zahlung  ver  unfreiwillig  nachgelassenen  Prozente  belangt
werden?  174.  20)  Beschwerde  wider  Abweisung  des  Antrags
  auf  Zwangsbeitritt  steht  blos  dem  Schuldner  zu.
175

re

Nachsteuersachen:  Kompetenz  in  solchen.  I,  144.

Nachträge  zum  Kommentar  über  dle  GO.  s.  Kommentar.


Näherrecht:  der  beiderseltlgen  einstanbsberechtigten  Verwandten
  belm  Verkauf  elnes  Guts,  welches  zwei  Bauersel
  elente  pro  indivichno  besaßen,  nach  bayr.  Recht.  VII,
300.  Verjährung  des  Näherrechts.  VIII,  381.  Wird
durch  Vermögenslosigkeit  des  Retrahenten  die  Ausübung
des  Näherrechts  ausgeschlossen?  ib.  Ueber  Begründung
der  Retraksklage.  II,  304.

Naturalleistungen:  deren  Werthsvergütung.  VII,  90.

Nebenabreden:  die  Vorschrift  ves  preuß.  Rechts  von  Unwirksamkelt
  mündlicher  Nebenabreden  bei  schriftlichen  Verträgen
  kommt  nicht  in  Anwendung,  wenn  eine  Simulation
der  beurkundeten  Verabredung  behauptet  wird.  II,  230.

Rebenverantwortung:  Mittheilung  ver  Appellation  zur
.  u.  Frist  zur  Abgabe  der  NV.  VII,  90,  337.  Finvet
bei  der  Berufung  des  Gemeinschuldners  gegen  Konkurs-