Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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der  Casse  des  Regierungs-Blatts  von  der  für  die  Oberamts-Bezirke  erforderlichen
Anzahl  von  Eremplären  (mit  Ausnahme  der  Frei-Exemplare  Königlicher  Amts-Stellen),
unter  genauer  Angabe  der  ohne  die  Sammlung  der  Rechts-Erkenntnisse  und  der
mit  derselben  verlangten  Exemplare,  Nachricht  ertheilen  werden.

Die  in  Stuttgart  wohnenden  Abonnenten  haben  in  derselben  Zeit  die  Abbonnements-Gebühren
  bei  der  gedachten  Casse  zu  berichtigen,  und  es  steht  ihnen,  so  wie
allen  übrigen  Privat-Abonnenten,  frei,  für  den  ganzen  Jahrgang  1329  oder  nur
für  das  erste  Semester  desselben  zu  pränumeriren.

Stuttgart  den  24.  November  1323.
Für  den  Minister:
v.  Otto.

B)  Des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenbeiten:
Des  Lehenratbs.
Brränderung  in  der  Person  des  Erb-Kämmerers.

Nach  erfolgtem  Absterben  des  Königlichen  Vasallen  Heinrich  Albrecht  Freiherrn
v.  Gültlingen  ist  das  Lehen  des  für  das  Herzogthum  Württemberg  errichteten  Erb-Kämmerer-Amts
  den  Lehenbriefen  gemäß  auf  den  nunmehrigen  Familien-Aeltesten
Christian  Carl  Freiherrn  v.  Gültlingen  übergegangem..

Stuttgart  den.  a#1.  Obtober  16828.
Für  den  Vorstand:
Bilfinger.

C)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Ministerium  des  Innern.

a)  Errichtung  eines  Stadt=  und  eines  Land-Drkanats  in  Roktenburg.

Da  mit  Könislicher  Genehmigung  vom  29.  d.  M.  die  beiden  Stadt-Pfarreien  in
Rortenburg  von  dem  bisherigen  Landkapitel  Rottenburg  getrennt  und  zu  einem  besonderen
  Stadt-Dekanat  vereinigt  worden  sind,  und  die  übrigen  Pfarreien  des  gedachten