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der Casse des Regierungs-Blatts von der für die Oberamts-Bezirke erforderlichen
Anzahl von Eremplären (mit Ausnahme der Frei-Exemplare Königlicher Amts-Stellen),
unter genauer Angabe der ohne die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse und der
mit derselben verlangten Exemplare, Nachricht ertheilen werden.
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abbonnements-Gebühren
bei der gedachten Casse zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie
allen übrigen Privat-Abonnenten, frei, für den ganzen Jahrgang 1329 oder nur
für das erste Semester desselben zu pränumeriren.
Stuttgart den 24. November 1323.
Für den Minister:
v. Otto.
B) Des Departements der auswärtigen Angelegenbeiten:
Des Lehenratbs.
Brränderung in der Person des Erb-Kämmerers.
Nach erfolgtem Absterben des Königlichen Vasallen Heinrich Albrecht Freiherrn
v. Gültlingen ist das Lehen des für das Herzogthum Württemberg errichteten Erb-Kämmerer-Amts
den Lehenbriefen gemäß auf den nunmehrigen Familien-Aeltesten
Christian Carl Freiherrn v. Gültlingen übergegangem..
Stuttgart den. a#1. Obtober 16828.
Für den Vorstand:
Bilfinger.
C) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
a) Errichtung eines Stadt= und eines Land-Drkanats in Roktenburg.
Da mit Könislicher Genehmigung vom 29. d. M. die beiden Stadt-Pfarreien in
Rortenburg von dem bisherigen Landkapitel Rottenburg getrennt und zu einem besonderen
Stadt-Dekanat vereinigt worden sind, und die übrigen Pfarreien des gedachten