Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz=  Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

J.

1.%

der  Allerhöchste  Erlaß  vom  3.  Januar  1906,  betreffend  die  Verleihung
des  Enteignungsrechts  an  den  Kreis  Moers  zur  Entziehung  und  zur
dauernden  Beschränkung  des  zum  Bau  und  Betriebe  von  Kleinbahnen
von  Moers  nach  Rheinberg  und  von  Moers  nach  Schaephuysen  in
Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigentums,  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Düsseldorf  Nr.  4  S.  39,  ausgegeben  am  26.  Januar
  1906;

der  Allerhöchste  Erlaß  vom  12.  März  1906,  betreffend  die  Anwendung

der  dem  Chausseegeldtarife  vom  29.  Februar  1840  angehängten  Bestimmungen
  wegen  der  Chausseepolizeivergehen  auf  die  im  Kreise  Wiedenbrück
  erbaute  Chaussee  von  Rheda  bis  zur  Minden-Coblenzer  Provinzialstraße,
  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Minden  Nr.  16
S.  99,  ausgegeben  am  21.  April  19064

3.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  3.  April  1906,  betreffend  die  Verleihung  des

Enteignungsrechts  an  die  Stadtgemeinde  Düsseldorf  zum  Erwerbe  der
zur  Anlage  eines  neuen  Ererzierplatzes  für  die  Garnison  Düsseldorf  in
Aussicht  genommenen)  in  den  Gemeinden  Rath  und  Lohausen  belegenen
Grundstücke,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Düsseldorf
Nr.  19  S.  213,  ausgegeben  am  12.  Mai  1906;

der  Allerhöchste  Erlaß  vom  9.  April  1906,  betreffend  die  Verleihung  des

Enteignungsrechts  an  den  Eigentümer  der  Kleinbahn  von  Goldbeck  nach
Werben  (Elbe),  Rittergutsbesitzer  Philipp  Freise  zu  Magdeburg-Neustadt,
zur  Entziehung  und  zur  dauernden  Beschränkung  des  für  die  Teilstrecke
von  Goldbeck  bis  Giesenslage  in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigentums,
durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Magdeburg  Nr.  19  S.  253,
ausgegeben  am  12.  Mai  1906;

 

der  Allerhöchste  Erlaß  vom  14.  April  1906,  betreffend  die  Verleihung

des  Enteignungsrechts  an  die  Kleinbahn-Aktiengesellschaft  Bebitz-Alsleben
  in  Beesenlaublingen  zur  Entziehung  und  zur  dauernden  Beschränkung
des  zum  Bau  und  Betriebe  einer  Kleinbahn  von  Bebitz  nach  Alsleben
in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigentums,)  durch  das  Amteblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Merseburg  Nr.  20  S.  169,  ausgegeben  am
19.  Mai  1906.

 

 

Redigiert  im  Bureau  des  Staatsministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.

Bestellungen  auf  einzelne  Stücke  der  Gesetz=  Sammlung  sind  an  das  Rönigl.  Gesetzsammlungsamt  in  Verlin  W.9  zu  richten.