Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

— 304 — 
Verzeichniß 
der 
kautionspflichtigen Beamtenklassen aus dem Bereiche des Ministeriums 
des Innern und des Ministeriums für die landwirthschaftlichen 
Angelegenheiten. 
Im Bereiche des Ministeriums des Innern. 
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen: 
1) der Rendant der Büreaukasse des Ministeriums des Innern, 
2) der Rendant der Büreaukasse des Hauses der Abgeordneten, 
3) der Rendant und der Kontroleur der Institutenkasse in Breslau, 
4) der Nendant, der Oberbuchhalter und der Kassirer der Polizei-Haupt. 
kasse in Berlin, 
5) die Rendanten der Kassen bei den Polizeipräsidien und Direktionen in 
anderen Städten, 
6) die Rendanten von Strafanstaltskassen, 
7) die Oekonomie= und Arbeits-Inspektoren bei den Strafanstalten, 
8) der Kassenkontroleur bei der Stadtvoigtei in Berlin, 
9) der Zahlmeister bei dem Kommando der Landgendarmerie, 
10) der Verwalter des Depositoriums des Polizeipräsidiums in Berlin für 
gefundene Gegenstände, 
11) der Rendant der Kasse bei dem Statistischen Büreau in Berlin, 
12) die Hausväter und Hausmütter in den Strafanstalten, 
13) der Kassendiener bei der Polizei-Hauptkasse in Berlin, 
14) der Kassendiener bei der Institutenkasse in Breslau, 
15) die Rendanten der Spezialamtsblattskassen. 
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A beträgt für: 
1) den Rendanten der Büreaukasse des Ministeriums des 
Inneen .. .. . . . . . 3000 Thr. 
2) den Rendanten der Büreaukasse des Hauses der Abgeoid. 
netteenn - 
3) den Rendanten der. Institutenkasse in Breslau. .......... - 
den Kontroleur derselben Kasse....... . .. ..............· 1000s
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.