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Schluß-Protokoll.
Dee unterzeichneten Bevollmächtigten von Preußen und Oldenburg waren heute
susammengetreten, um den wegen Anlage einer Eisenbahn von Ihrhove nach
eue Schanz zwischen ihnen vereinbarten Staatsvertrag zu vollziehen.
Bei dieser Veranlassung sind in das gegenwärtige Schluß-Protokoll noch
die nachfolgenden Erklärungen niedergelegt worden, welche mit dem Vertrage
selbst, sobald derselbe ratifizirt sein wird, gleiche Gültigkeit haben sollen, ohne
daß es der besonderen ausdrücklichen Ratifikation dieses Schluß-Protokolls bedarf.
I
Der in Rede stehende Staatsvertrag ist in der Voraussetzung geschlossen,
daß die Königlich Niederländische Regierung an die Großherzoglich Oldenbur-
gische Regierung zu dem Anlagekapital der Eisenbahn von Ihrhove nach Neue
Schanz einen unverzinslichen und niemals rückzahlbaren Zuschuß von 400,000
Thalern, buchstäblich viermalhundert Tausend Thalern, zahlt. Sollte die Königlich
Niederländische Regierung diese Zahlung ablehnen, so erlischt für die beidersei-
tigen hohen Kontrahenten jede Verbindlichkeit des gegenwärtigen Vertrages.
II.
Zu Artikel 3. des Vertrages.
Die durch die demnächstige Einführung des Oldenburgischen Geleises be-
dingte Erweiterung resp. der Umbau des Bahnhofes Ihrhove wird von der
Preußischen Regierung in der Weise bewirkt, daß derselbe die Gestalt eines Insel-
Bahnhofes erhält, auf dessen Westseite das in Station 42/09 der Westphälischen
Bahn abzweigende, auf dem angehefteten, von den beiderseitigen Bevollmächtigten
unterschriebenen Situationsplane der Bahn von Ihrhove nach Neue Schanz
(Blatt I.) roth eingetragene Oldenburgische Geleise durchgesühtrt wird.
Die Kosten dieses Umbaues des Bahnhofes Ihrhore übernimmt die
Königlich Preußische Regierung, soweit es sich dabei um gemeinschaftlich zu
benutzende oder für den Betrieb der Westphälischen Bahn allein erforderliche
Anlagen handelt.
Einrichtungen und Anlagen, die lediglich für den Oldenburgischen Betrieb
bestimmt sind, fallen der Großherzoglich Oldenburgischen Regierung zur Last.
III.
Zu Artikel 7. des Vertrages.
Zu Nr. 2.
Die Großherzoglich Oldenburgische Regierung beabsichtigt, die Bahn
zwischen Ihrhove und Neue Schanz in der auf dem angehefteten Sationspiane
(Fr. 8237) 49“ (Blatt l.)