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Die Arbeitsleute an dem Krahne an der Holländischen Reihe hat in der
Regel Jeder, der ihrer bedarf, selbst zu besorgen, jedoch ist der Pächter ver-
pflichtet, auf Verlangen der Beikommenden gegen eine billige Vergütung die
erforderlichen Arbeitsleute zu stellen.
Für seine Aufsicht hat der Pächter in ersterem Falle 4 Sgr. 6 Pf. pro
Stunde zu berechnen.
E. Abgaben für die Holzschlepper.
Lager= und Aufschleppungsgebühren sind für die ersten
14 Tage zu entrichten pr. Baum, oder bei kleineren Hölzern
pro Fuhrr ..... .. ... . . . ... .. . 3 Sgr. — Pf.
und bei längerer Lagerung pro Woche und pr. Baum, resp.
pr. Fuhre merr — 9.
F. Abgaben für die Eisbrücke.
Zur Winterzeit, wenn eine Eisbrücke nach der Elbe gelegt ist, wird für
die Passage über dieselbe entrichtet:
für eine Kutsshhe 9 Sgr. — Pf.
für eine Chaise oder anderen Wagen mit Verdeck 4 6 —
für einen zweispännigen Stuhlwaggen 4 6
für einen Block- oder Torfpagen 1 6
für einen Schlittn. — 9.
für ein jedes Stück Vieh ohne Ausnahhre — 2
Befreiungen
von den sub D. E. und F. tarifirten Abgaben bestehen nur für die für Staats-
oder Reichsrechnung beförderten und aufgenommenen Gegenstände.
Gegeben Berlin, den 21. September 1874.
(L. S.) Wilhelm.
Camphausen. Achenbach.