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des Innern vom 4. Juni 1905, betreffend die Herstellung, Aufbewahrung und Ver—
wendung von Azetylen, sowie die Lagerung von Carbid, Reg. Bl. S. 94).
9 3.
Die durch die Linse auf den Film fallenden Lichtstrahlen sind, sobald der Film
sich im Zustande der Ruhe befindet, durch Schutzscheiben (Blenden) genügend abzuschwächen,
so daß eine gefährliche Erwärmung des Filmstreifens vermieden wird.
Die Blende muß sich entweder automatisch oder durch einen einfachen Handgriff
sicher und leicht schließen lassen.
§ 4.
Der vor der Linse in dem Fenster des Apparates befindliche Filmabschnitt muß
in metallenen Rahmen derart geführt werden, daß eine in dem Bildfenster stattfindende
Entzündung des Films auf den Filmstreifen außerhalb des Rahmens nicht übergreifen
kann. Außerdem ist dafür zu sorgen, daß die Filme auch bei fehlerhaftem Laufen
niemals mit dem Metallgehäuse für die Lichtquelle in Berührung kommen können.
)*
Der Film muß sich aus einer Metalltrommel (Schutztrommel) abrollen, die bis
auf die Austrittsöffnung für den Filmstreifen dicht verschließbar eingerichtet und fest
angebracht sein muß. Die Schutztrommel muß mit dem Stift, welcher die Filmtrommel
trägt, fest verbunden sein. Die Offnung, durch die der Film tritt, muß so abgedichtet
sein, daß das Eindringen einer Flamme in den Behälter ausgeschlossen ist. Der Verschlußdeckel
der Schutztrommel muß fest mit ihr verbunden sein und beim Schließen
in eine Feder schnappen.
Zur Aufnahme des aus dem Apparat austretenden Filmstreifens muß eine untere
Schutztrommel von gleicher Beschaffenheit vorhanden und so eingerichtet sein, daß der
Film selbsttätig mit genau der gleichen Geschwindigkeit, mit der er aus der oberen Schutztrommel
austritt, in die untere Schutztrommel sich einschieben muß.
Die Schutztrommeln müssen während der Vorführungen stets geschlossen gehalten
werden.