Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

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des  Innern  vom  4.  Juni  1905,  betreffend  die  Herstellung,  Aufbewahrung  und  Ver—
wendung  von  Azetylen,  sowie  die  Lagerung  von  Carbid,  Reg.  Bl.  S.  94).

9  3.

Die  durch  die  Linse  auf  den  Film  fallenden  Lichtstrahlen  sind,  sobald  der  Film
sich  im  Zustande  der  Ruhe  befindet,  durch  Schutzscheiben  (Blenden)  genügend  abzuschwächen,
  so  daß  eine  gefährliche  Erwärmung  des  Filmstreifens  vermieden  wird.

Die  Blende  muß  sich  entweder  automatisch  oder  durch  einen  einfachen  Handgriff
sicher  und  leicht  schließen  lassen.

§  4.

Der  vor  der  Linse  in  dem  Fenster  des  Apparates  befindliche  Filmabschnitt  muß
in  metallenen  Rahmen  derart  geführt  werden,  daß  eine  in  dem  Bildfenster  stattfindende
Entzündung  des  Films  auf  den  Filmstreifen  außerhalb  des  Rahmens  nicht  übergreifen
kann.  Außerdem  ist  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Filme  auch  bei  fehlerhaftem  Laufen
niemals  mit  dem  Metallgehäuse  für  die  Lichtquelle  in  Berührung  kommen  können.

)*

Der  Film  muß  sich  aus  einer  Metalltrommel  (Schutztrommel)  abrollen,  die  bis
auf  die  Austrittsöffnung  für  den  Filmstreifen  dicht  verschließbar  eingerichtet  und  fest
angebracht  sein  muß.  Die  Schutztrommel  muß  mit  dem  Stift,  welcher  die  Filmtrommel
trägt,  fest  verbunden  sein.  Die  Offnung,  durch  die  der  Film  tritt,  muß  so  abgedichtet
sein,  daß  das  Eindringen  einer  Flamme  in  den  Behälter  ausgeschlossen  ist.  Der  Verschlußdeckel
  der  Schutztrommel  muß  fest  mit  ihr  verbunden  sein  und  beim  Schließen
in  eine  Feder  schnappen.

Zur  Aufnahme  des  aus  dem  Apparat  austretenden  Filmstreifens  muß  eine  untere
Schutztrommel  von  gleicher  Beschaffenheit  vorhanden  und  so  eingerichtet  sein,  daß  der
Film  selbsttätig  mit  genau  der  gleichen  Geschwindigkeit,  mit  der  er  aus  der  oberen  Schutztrommel
  austritt,  in  die  untere  Schutztrommel  sich  einschieben  muß.

Die  Schutztrommeln  müssen  während  der  Vorführungen  stets  geschlossen  gehalten
werden.