K 7.
Regierungsblatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Freitag den 10. März 1899.
Inhalt:
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 2. März 1899. — Königliche Ver-
ordnung, betreffend eine Aenderung in den Statuten des Friedrichsordens. Vom 6. März 1899. — Bekannt-
machung des Ministeriums des Innern, betreffend eine Aenderung in der Person des Wilrttemberaischen Haupt-
agenten der Niederländischen bensversicherungsgesellschaft „Algemeene Mantschappi evensverzekerin
en Lijfrente“ in Amsterdam. Vom 21. Februar 1899. — Vekanntmachung der zussterien des Innern und
des Kriegswesens, betreffend Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich.
Vom 22. Februar 1899. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Brasilien. Vom
22. Februar 1899.
Königliche Verordnung,
betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 2. März 1899.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammen-
tritt der vertagten Ständeversammlung auf
· Dienstag, den 14. März d. J.
bestimmt.
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt- und Residenzstadt Stuttgart wieder
versammeln.
Gegeben Stuttgart, den 2. März 1899.
Wilheln.
Mittnacht. Sarwey. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer.