Metadata : Das Friedensangebot der Mittelmächte.

standen,  war  selbstverständlich  und  ausdrücklich  angesagt.  Der
Vorwurf  der  Gehaltlosigkeit  konnte  also  nur  einen  Vorwand  bedeuten.
  Er  besagte  etwa:  „Ehe  wir  mit  euch  überhaupt  verhandeln,
verlangen  wir  von  euch  ein  Anerbieten  bestimmter  Zugeständnisse,
da  ihr  solche  nicht  anbietet,  so  verhandeln  wir  nicht  mit  euch.
Wir  glauben  zwar,  daß  ihr  zu  Zugeständnissen  bereit  seid,  aber
wir  können  uns  dieselben  schon  im  voraus  denken  und  sie  genügen
  uns  nicht.“  Der  wahre  Grund,  weshalb  England  nicht  verhandeln
  will,  ist  bei  seiner  Auflegung  der  Kriegsziele  des  Zehnverbandes
  herausgekommen,  als  dieselben  dem  Präsidenten  Wilson
zur  Erwägung  gegeben  wurden.  Der  Zebnverband  hat  Ziele  enthüllt,
  deren  Unannehmbarkeit  für  die  Zentralmächte  ıhm  selbst
völlig  klar  ist.  Hierin  liegt  der  wahre  und  einzige  Grund  der  Ablehnung.


Besehen  wir  diese  Kriegsziele  genauer,  so  zerfallen  sie  in  zwei
Gruppen,  die  sich  als  allgemeine  und  besondere  deutlich  voneinander
  abheben.  Die  allgemeinen  sind  1.  Wiederaufbau  Europas
auf  der  Grundlage  der  Nationalitäten,  2.  Herstellung  des  Rechtes
aller  Völker,  der  kleinen  und  der  großen  und  3.  „volle  Sicherheit
  und  freiwirtschaftliche  Entwicklung“.  Die  besonderen  bilden
ein  mosaikartig  zusammengesetztes  Verzeichnis  der  Wünsche  aller
einzelnen  Verbandsmächte:

1.  Wiederherstellung  Belgiens,  Serbiens  und  Montenegros  mit
Kompensationen,

2.  Räumung  Frankreichs,  Rußlands  und  Rumäniens  mit  angemessener
  Wiedergutmachung,

3.  Zurückgabe  der  den  Alliierten  ehemals  entrissenen  Gebiete,


4.  Befreiung  der  der  mörderischen  Tyrannei  der  Türken  unterworfenen
  Völker,

5.  Austreibung  des  osmanischen  Reiches  aus  Europa.

Wir  bemerken,  daß  es  sehr  ins  Gewicht  fällt,  wem  gegenüber
  und  zu  welchem  Zwecke  Kriegsziele  von  einer  kriegführenden
Macht  oder  Mächtegruppe  kundgegeben  werden  und  welche  Ge-