Full text : Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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Lage  ergibt  sich  denn,  daß  die  beiden  Verzeichnisse  von  Kriegszielen
  des  Zehnverbandes  praktisch  zurzeit  ganz  belanglos  sind.
Und  doch  wäre  es  verfehlt,  an  ihrem  Inhalte  stillschweigend  vorüberzugehen,
  mögen  auch  die  hierüber  anzustellenden  Betrachtungen
  vorläufig  einen  rein  subjektiven  oder  akademischen  Charakter
  haben.  Es  ist  niemals  müßig,  über  Dinge  nachzudenken,
die  in  der  Gegenwart  wirken  und  denen  eine  Rolle  in  der  Zukunft
zufallen  muß.  Solche  Wirksamkeit  ist  den  kundgegebenen  Kriegszielen
  des  Zehnverbandes  ohne  Zweifel  eigen  und  wären  sie  auch
zurzeit  nichts  weiter  als  Bänderschmuck  an  den  feindlichen  Fahnen.

In  diesem  Geist  wollen  wir  die  Verzeichnisse  prüfen,  Punkt
für  Punkt,  zueest  die  3  allgemeinen,  dann  die  5  besonderen,  dann
alle  8  zusammen.

A.  Die  allgemeinen  Kriegsziele  des  Zehnverbandes:

1.  Der  Wiederaufbau  Europas  auf  der  Grundlage  der  Nationalitäten.


Ob  man  diese  These  überhaupt  als  Ziel  eines  Krieges  ansehen
  kann?  Eher  erscheint  sie  als  Richtpunkt  für  die  Politik
von  Jahrhunderten.  Indes  ist  richtig,  es  drängt  sich  ja  in  solchem
Krieg  und  somit  auch  in  den  ihm  folgenden  Frieden  die  Politik
von  Jahrhunderten  zusammen.  Der  Friedensschluß  dieses  Krieges
wird  ebenso,  nur  hoffentlich  in  andrem  Geiste  in  fernste  Zeiten
wirken,  wie  seinerzeit  der  westfälische  Friede  und  leider  auch  der
Wiener  Kongreß  bis  in  unsere  Tage  fortgewirkt  haben.  Ein  Wiederaufbau
  wird  es  werden.  Denn  wenn  auch  nicht  ganz  Europa
eingestürzt  ist,  so  sind  es  doch  einige  Staaten,  und  zudem  hat  die
militärische  Macht  Verschiebungen  bewirkt,  von  denen  die  meisten
  und  gerade  die  größten  Staaten  Europas  hart  berührt  worden
  sind.  Also  ein  Wiederaufbau  muß  kommen  und  wie  der
Friede  als  ein  Rechtsverhältnis  eine  Grundlage  für  das  fernere
politische  Leben  bilden  wird,  so  müssen  auch  ihm  leitende  Gedanken
  zugrunde  liegen.  Es  wäre  ganz  verfehlt,  den  Gang  der
Verhandlungen  grundsatzlos  nur  diplomatischem  Feilschen  zu  überlassen.
  Grundsätze  müssen  sein,  wenn  man  zu  Rechtssätzen  ge-