Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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.  zu  fabnden,  ihn  auf  Betreten  handvest  zu  machen,  und  wohl  verwöhrt  an  das  hiefige  Oberamt  aubliesern
lassen.  Signalement:  Wandel  ist  20  Jahre  alt,  ungefähr  5  Futz  6  oll  groß,  starker  unteretzter
  Statur,  dat  vollkommenes  aber  bleiches  Angesicht,  blonde  etwas  krause  Hoare,  blaue  Augen,  dicke

kurze  Nase,  mittelmäßig  großen  Mund,  aufgeworfene  Lippen,  gute  Zähne  und  etwas  krumm  gebeene
  Füße.  Er  woar  vorletztwals  bekleidet,  mit  einem  runden  Fuch,  orperudsam  Halstuch,  vother
afimir.  Weste,  dunkelgrau  tüchenem  Ueberrocke,  grauen  Manckester-Hosen,  und  Schuben,  bald  mit

:Schnallen,  bald  mit  Bändeln  zugemacht.  Den  24.  Febr.  1677.  K  Oberamt.

Z  Wiblingen.  Der  hierach  signalisirtt  Pursch,  Johann  Schenzinger,  von  Schwendi,  disseitigen

Oberamts,  bat  sich  unlängst  eines  Kirchenraubs  zu  Scköneb  ra,  disseitigen  Oberamts,  schuldig  gemacht,

und  ist  vor  seiner  Habhaftwerdung  entstoben.  Sämmtliche  Justlh=  und  Volizei-Behörzen  werden  ge
Hemend  ersucht,  auf  diesen  Purschen,  dessen  Signalement  bier  beigefügt  ift,  aber  nicht  näher  angegeben
  werden  kann,  fabnden,  auf  Betreten  arretiren  und  wohlverwahrt  hierher  einliefern  lassen.  Den
26.  Febr.  1610.  Signalement:  Johann  Schenzinger,  aus  Schwendi  gebürtig,  ist  19  Jahre
alt,  mlltlerer  Grötze,  hal  braune  Haare,  bei  seinem  Entweichen  war  er  bekleidet  mit  einer  weißen.
baumwollenen  Kappe,  blaugestreiste  Weste,  weiß  zwilchene  Mützen,  dergleichen  lange  Beinkleider  und

efel.  K.  Oberamt.

Wiblingen.  Am  9.  Jan.  d.  J.  wurde  dem  Johanm  Autenriet  und  Georg  Svonn,  beide  von
Oberholzheim,  disseitigen  Oberamts,  gewaltsam  eingebrochen,  und  ersterem  aus  Line  Truche  50  fl.,
welche  Gamme  in  einem  weißen  ledernen  Beutel  beisammen  war,  und  theils  aus  Kronentbalern,
theils  aus  24  Kreuzerstücken  bestand;  letzterem  aber  folgende  Effekten  entwendet,  als:  2  Pelzkappen,

im  Werth  #  fl.  öa  kr.,  2  Schnupftücher  :  fl.,  woven  eines  roth  und  das  andre  weiß  und  blau  gestreist

  ist:  serner  1  Hammer  24  kr.;  ein  Feuerzeug  6  kr.  und  an  Geld  20  kr.,  zusammen  3  fl.  Za  kr.

Sämmtliche  Justh-  und  Polizei  Bebörden  werden  ersucht,  auf  den  vnbekannten  Dieb  sowohl  als  auf

die  gestohlene  Effekten  fahnden,  und  erstern  im  Betretungsfall  arretiren,  und  wodlverwadrt  dierher

einliefern  zu  lassen.  Am  r.  Merz  1877.  .  ,  K.  Oberant.
Heilbronn.  Am  5.  dieses  Monats,  Vormittags,  wurde  in  dem  bel  Groß-Gartach  besindlichen
von  Schwaigern  und  Klein-Gartach  herfließenden  Bach,  der  keichnam  eines  vollkommen  ausgelragenen,
neugedorenen  Kindes,  weiblicheen  Geschlechts,  vorgesunden,  der  schon  stark  in  Pdululö  übergegangen
war,  und  an  welchem  die  Nabelschnur  ununterdunden  herabbing.  Dieser  ein  vorangegangenes  Verbrechen
  bezeicknende  Vorfall  wird  mit  der  Aufforderung  bekonnt  gemacht,  daß  die  hier  oder  da  schon
bekannten  oder  bekannt  werdenden,  zur  Entdeckung  führenden,  Spuren  zur  schleunigen  Anzeige  bei  hiesigem
  Oberamt  gebracht  werden  möckten.  Den  9.  Merz  182.  K.  Oberamt.
Heilbronn.  Auf  gemachte  Anzeige  des  hie#igen  Bäcker-Meisters  Rieker,  daß  eine  ihm  unbekannte
  Weids-Person,  welche  im  Lande  herumziehe,  sich  für  seine  Tochter  ansgebe  und  unter  dem
Namen,  Heinrike  Rieker,  Betrügereien  verübe,  sieht  man  sich  veranlaßt,  öffentliche  Kenntniß  davon
zu  geben:  Den  13.  Febr.  1677.  "  MaigLOdctamL
TübkngemDaauchinocm:biesigendbekamtdie  Anordnanz  etroffen  worden  ist,  daß  jeder

Drt  seine  Arme  zu  unterhalken  habe,  und  dadurch  aller  Haus=  und  Aeeintn  abgessellt  ist,  so  wird

solchrs  zur  allgemelden  Kenntnit  gebracht,  und  dabel  angefügt,  daß  alle  fremde  Bettler,  welche  sich

im  biesigen  Oberamt  aufhalten,  auf  Kosten  desjenigen  Orts,  wo  fie  zu  Hause  sind,  zurück  trausportirt

  werden.  Eben  so  werden  sämmtliche  hohe  und  niedere  amtliche  Stellen  geziemend  ersucht,  alle

blejenige  Bettler,  welche  aus  dem  hiesigen  Oberamt  sinde  in  ihr  Heimwesen  traneporkiren  zu  lassen.

Den  5.  Mäch  1817.  Oberamt.

Maͤrbach.  In  dem  Ort  Gronau  sind  einige  Kinder  von  den  natürlichen  Blattern  befallen  wovden,
  welches  zu  Beobachtung  der  nöthigen  Vorucht  allgemein  bekannt  gemacht  wird.  D#n  1.  Merz

1877.  -  beramt.

7alesen  steig.  In  der  Unter-Amtsstade  Wiesensteig  sind  die  natürlichen  Kinderblattern  ousgebrochen,

  welches  hiemit  zur  allgemeinen  Keantniß  gebracht  wird,  damit  jedermann  diejenige  Häuser
meide,  in  welchem  sich  Alltlerslsan  —  befinden.  Den  8.  Merz  1017.  K.  Oberant  Gelslingen.