Full text : Handbuch des Völkerrechts Erster Band. (1)

234  Geschichtl.  Entwickelung  d.  internat.  Rechts=  u.  Staatsbeziehungen  2c.

keit,  oder  doch  gleichzeitig  mit  dem  nach  dem  Peloponnefischen  Kriege  einwirkenden
  Sittenverfall,  nahmen  die  Rednerschulen  jene  Wendung,  die  sie  von  den
Höhen  kimonischer  und  perikleischer  Staatsideale  abwärts  führte  auf  die  Wege
der  gewerbsmäßig  bethätigten  Gewinnsucht,  der  dialectischen  Klopffechterei  und
der  academischen  Doctorfragen.  Aber  auch  in  dieser  entarteten  Gestalt  wurden
sie  gerade  für  das  Hellenistische  Zeitalter  von  Alles  entscheidender  und  somit
internationaler  Bedeutung.  In  der  Anlehnung  an  gewisse  Zweige  der
Philosophie,  zumal  an  die  Logik,  Politik  und  Ethik,  untersuchten  die  Rhetoren
mit  ihren  Schülern  die  Gesetze  der  Staaten  nach  dem  Maßstabe  ihres  inneren
Werthes,  ihrer  sprachlichen  Deutlichkeit  oder  Interpretationsfähigkeit  und  die
im  gerichtlichen  Beweis  verfügbaren  Mittel  der  Wahrheitserkenntniß.  Die
Schulen  der  Rhetoren  waren  somit  Anstalten,  in  denen  aus  dem  Gesichtspunkte
  der  politischen  und  gerichtlichen  Beredsamkeit  alles  dasjenige  aus  den
Wissenschaften  der  Grammatik,  der  Sittenlehre,  der  geschichtlichen  Erfahrung
und  des  juristischen  Beweises  zusammengefaßt  und  geübt  wurde,  was  irgendwie
  für  das  öffentliche  Leben  verwerthet  werden  konnte.  Auf  diese  Weise
vermittelten  sie  die  allgemeine  Verbreitung  einer  weltmännisch
praktischen  Geschäftsbildung,  der  Politiker,  Feldherren,  Gesandte  und
Volksführer  ebenso  wenig  entrathen  konnten  wie  diejenigen,  denen  die  Wahrnehmung
  fremder  Rechtsgeschäfte  oblag.

Diesem  Grundzuge  praktisch  geschäftlicher  Unterweisung,  der  sich  in
der  Makedonischen  Epoche  ausbildete,  war  es  denn  auch  vornehmlich  zuzuschreiben,
  daß  die  Römer  von  der  Ueberlegenheit  des  Griechischen  Geistes  so
schnell  überzeugt  und  ergriffen  wurden.  Selbst  solche  Staatsmänner,  die  von
den  Speculationen  der  Naturphilosophie,  Logik  oder  Metaphysik  wenig  wissen
wollten,  konnten  sich  in  Rom  der  Erkenntniß  nicht  verschließen,  daß  Anstalten
  politischer  und  gerichtlicher  Vorbildung  allmälig  unentbehrlich  geworden
waren.

So  lange  es  im  classischen  Alterthum  ein  öffentliches  Leben  gab,  gipfelte
  das  Ideal  des  Staatsmannes  überall  in  der  Gestalt  eines  Redners,  der
das  gesammte  politische  Wissen  seiner  Zeit,  natürliche  Begabung,  sittliche  Integrität
  und  eigene  Lebenserfahrung  mit  jenen  geschäftlich  formalen  Kunftfertigkeiten
  des  schriftlichen  und  mündlichen  Sprachausdruckes  verband,  die  zur  Lenkung
  berathschlagender  Staatskörper  oder  beschließender  Volksversammlungen
befähigte  und  nur  in  strenger  Schulung  durch  ausgezeichnete  Rhetoren  zu  erlangen
  war.  Die  Rhetorik  bedeutet  somit,  wenn  sie  nach  ihrer  nächsten  practischen
  Zweckbestimmung  aufgefaßt  wurde,  ebensoviel  wie  Unterricht  in  der
Staatskunst,  Staatswissenschaft  und  Rechtspflege.

In  der  Natur  der  Verhältnisse  lag  es,  daß  im  Zeitalter  des  Hellenismus,
als  dieselben  technischen  Bedürfnisse  fachmännischer  Schulung  in  Athen,  Rhodus,
Sicilien,  Kleinasien  und  Aegypten  befriedigt  werden  sollten,  practische  Uebungen
  in  den  Rhetorenschulen,  die  aus  Gewinnsucht  und  Ehrgeiz  mit  einander
wetteiferten,  zum  Zwecke  der  Disputation  und  Belehrung  nicht  mehr  von