234 Geschichtl. Entwickelung d. internat. Rechts= u. Staatsbeziehungen 2c.
keit, oder doch gleichzeitig mit dem nach dem Peloponnefischen Kriege einwirkenden
Sittenverfall, nahmen die Rednerschulen jene Wendung, die sie von den
Höhen kimonischer und perikleischer Staatsideale abwärts führte auf die Wege
der gewerbsmäßig bethätigten Gewinnsucht, der dialectischen Klopffechterei und
der academischen Doctorfragen. Aber auch in dieser entarteten Gestalt wurden
sie gerade für das Hellenistische Zeitalter von Alles entscheidender und somit
internationaler Bedeutung. In der Anlehnung an gewisse Zweige der
Philosophie, zumal an die Logik, Politik und Ethik, untersuchten die Rhetoren
mit ihren Schülern die Gesetze der Staaten nach dem Maßstabe ihres inneren
Werthes, ihrer sprachlichen Deutlichkeit oder Interpretationsfähigkeit und die
im gerichtlichen Beweis verfügbaren Mittel der Wahrheitserkenntniß. Die
Schulen der Rhetoren waren somit Anstalten, in denen aus dem Gesichtspunkte
der politischen und gerichtlichen Beredsamkeit alles dasjenige aus den
Wissenschaften der Grammatik, der Sittenlehre, der geschichtlichen Erfahrung
und des juristischen Beweises zusammengefaßt und geübt wurde, was irgendwie
für das öffentliche Leben verwerthet werden konnte. Auf diese Weise
vermittelten sie die allgemeine Verbreitung einer weltmännisch
praktischen Geschäftsbildung, der Politiker, Feldherren, Gesandte und
Volksführer ebenso wenig entrathen konnten wie diejenigen, denen die Wahrnehmung
fremder Rechtsgeschäfte oblag.
Diesem Grundzuge praktisch geschäftlicher Unterweisung, der sich in
der Makedonischen Epoche ausbildete, war es denn auch vornehmlich zuzuschreiben,
daß die Römer von der Ueberlegenheit des Griechischen Geistes so
schnell überzeugt und ergriffen wurden. Selbst solche Staatsmänner, die von
den Speculationen der Naturphilosophie, Logik oder Metaphysik wenig wissen
wollten, konnten sich in Rom der Erkenntniß nicht verschließen, daß Anstalten
politischer und gerichtlicher Vorbildung allmälig unentbehrlich geworden
waren.
So lange es im classischen Alterthum ein öffentliches Leben gab, gipfelte
das Ideal des Staatsmannes überall in der Gestalt eines Redners, der
das gesammte politische Wissen seiner Zeit, natürliche Begabung, sittliche Integrität
und eigene Lebenserfahrung mit jenen geschäftlich formalen Kunftfertigkeiten
des schriftlichen und mündlichen Sprachausdruckes verband, die zur Lenkung
berathschlagender Staatskörper oder beschließender Volksversammlungen
befähigte und nur in strenger Schulung durch ausgezeichnete Rhetoren zu erlangen
war. Die Rhetorik bedeutet somit, wenn sie nach ihrer nächsten practischen
Zweckbestimmung aufgefaßt wurde, ebensoviel wie Unterricht in der
Staatskunst, Staatswissenschaft und Rechtspflege.
In der Natur der Verhältnisse lag es, daß im Zeitalter des Hellenismus,
als dieselben technischen Bedürfnisse fachmännischer Schulung in Athen, Rhodus,
Sicilien, Kleinasien und Aegypten befriedigt werden sollten, practische Uebungen
in den Rhetorenschulen, die aus Gewinnsucht und Ehrgeiz mit einander
wetteiferten, zum Zwecke der Disputation und Belehrung nicht mehr von