Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

.  2.

Juhalt:  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Tarife,  nach  welchen  in  den  fiskalischen  Häsen  der  Provinzen
Prrußen,  Pommern  und  Schleswig-Holstein  Kommumkations-Abgaben  vom  1.  Januar  1875.  ab  zu
erheben  sind,  S.  S.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872.  durch  die
Regierungs=  Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  75.

 

 

(Nr.  8250.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  30.  Dezember  1874.,  betreffend  die  Tarife,  nach  welchen
in  den  fiskalischen  Häfen  der  Provinzen  Preußen,  Pommern  und  Schleswig-Holstein
  Kommunikations-Abgaben  vom  1.  Januar  1875.  ab  zu  erheben  sind.

Ar  den  Bericht  vom  26.  Dezember  d.  IJ.  lasse  Ich  Ihnen  hierneben  die  Tarife,
nach  welchen  in  den  fiskalischen  Häfen  der  Provinzen  Preußen,  Pommern  und
Schleswig-Holstein  Kommunikations-Abgaben  zu  erheben  sind,  nachdem  sie  von
Mir  vollzogen  worden  sind,  mit  der  Bestimmung  zugehen,  daß  die  Tarife  am
1.  Januar  1875.  in  Kraft  treten  sollen.  Gleichzeitig  ermächtige  Ich  Sie,  die  Ermäßigung
  der  Hafenabgabe  auf  den  Satz  für  Ballastschiffe  im  Falle  des  Bedürfnisses
  bei  anderen,  als  den  in  den  einzelnen  Tarifen  namhaft  gemachten,  Artikeln
  eintreten  zu  lassen.
Berlin,  den  30.  Dezember  1874.
Wilhelm.

Camphausen.  Achenbach.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

Jahogang  1875.  (Nr.  8250)  2  Tarif,
Ausgegeben  zu  Berlin  den  28.  Januar  1875.