Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

 

Hindernisse,
pwelche  der  Erlernung  eines
ordentlichen  Gewerbes  entgegen
  stehen.

Stand  der  Sache
im  nächstfolgenden  zweiten,  dritten  und
vierten  Jahr.

Bemerkungen.

 

 

im  zweiten  Jahr
steht  noch  in  der  Lehre,
im  dritten  Jahr
ebenso,
vierten  Jahr
der  Sohn  befindet  sich  seit  Jahr
als  Schustergeselle  auf  der  Wanderschaft.


im

 

 

Biher  fehlte  es  aneinem
Lehrmeister,  der  den
Hirsch  gegen  ein  geringes
Lehrgeld  in  die  Lehre
nehmen  will.

zweiten  Jahr
ist  nummehr  als  Bauern-Junge
bei  dem  Bauern  Martin  Mozer

Den  1½6.  Januar  1829  wurde  vondem
Oberamt  dem  Schultheißen-Amt  aufgegeben,
  daß  Hirsch  beieinem  Bauern

dahier  ohne  Lehrgeld  auf  fünf  in  Hochberg  in  die  Lehre  gebracht

Jahre  untergebracht,
dritten  Jahr

ist  noch  Bauern-Junge,
vierten  Jahr

ebenso.

werde,  und  darüber  nach  sechs  Wochen
wieder  zu  berichten.

 

angelan  gutem  Willen
es  Vaters  und  Mangel
uin  einem  Lehrmeister,
fselcher  den  Sohn  ohne
Lehrgeld  aufnähme.

zweiten  Jahr

ist  noch  keinem  Gewerbe  bestimmt,


dritten  Jahr

steht  nun  seit  einem  Monat  bei
dem  Saifensieder  Carl  Mollwiß
in  Mergentheim  gegen  ein  aus
der  israclitischen  Central-Casse
bezahltes  Lehrgeld  von  50  fl.
auf  drei  Jahre  in  der  Lehre,
im  vierten  Jahr

ist  noch  in  der  Lehre.

 

 

 

Zur  Beglaubigung:  "
Der  Kanzlei-Direktor  des  K.  Minisierium  des  Innern:

 

Den  16.  Januar  1329.
Die  Meister  des  Saifensieder=  und  des
Sailer-Handwerbs  oberamtlich  aufgefordert,
  den  Abraham  Rothschild
mit  verlängerter  Lehrzeit  in  die  Lehre
zu  nehmen.
Diese  Aufforderung  hatte  beinen  Erfolg.


Am  20.  Mai  1830.
Nach  Maßgabe  einco  Erlasses  der
Kreis-Regierung  eine  bffentliche  Aufforderung
  unter  Zusicherung  eines
Lehrgelds  von  50  fl.  erlassen.

Kach  einem  Schreiben  des  Oberamts
Mergentheim  will  Saifensieder  Carl
Mollwis  allda  den  Rothschild  in  die
Lehre  nehmen,  weßhalb  dem  Schultheißen-Amt
  das  Erforderliche  aufge,
geben  wurde.

Roth.