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Laden an der Brücke liegen, so wird für jede Woche über diesen Zeitraum
entrichtet:
für jedes Kubikmeter Netto·Raumgehalt .................. . .. 2 M
und wird dabei ein Theil der Woche für eine ganze Woche gerechnet.
III. An Winterlagergeld sind von den Schiffen für jedes Kubikmeter Netto-
Raumgehalt f. zu bezahlen.
Berlin, den 25. März 1875.
(L. S.) Wilhelm.
Camphausen. Achenbach.
(Nr. 8352.) Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Itzehoe an der Stör im Kreise Stein-
burg, Regierungsbezirk Schleswig) bis auf Weiteres zu erheben ist. Vom
25. März 1875.
Es wird entrichtet an Hafengeld von Schiffsfahrzeugen:
1) von 12 Kubikmeter Netto-Raumgehalt und darunter, wenn sie be-
laden sind:
beim Einganggkgge . . .. 10 P.
beim Aussaggagaa .... 10
für jedes Fahrzeug.
Anmertung. Fahrseuge der vorstehend unter 1. bezeichneten Art
er Abgabe befreit, wenn sie beballastet oder
bleiben von
leer sind;
2) von mehr als 12 Kubikmeter bis zu einschließlich 170 Kubikmeter Netto-
Raumgehalt:
a) wenn sie beladen sind:
beim Eingaggeeeeeeenn. 5 M.
beim Ausganngngggg .. 5 i
b) wenn sie Ballast führen oder leer si ind.
beim Eingange . .............................. . . .. 2
beim Aussanngggggggg 2
für jedes Kubikmeter;
4) von mehr als 170 Kubikmeter Netto-Raumgehalt:
a) wenn sie beladen sind:
beim Einganeeggg .. 10
beim Ausgagegge 10
b) wenn
(Nr. 8351—8352.)