— 521 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 35.—
Inhalt: Geset, betreffend die Uebernahme einer Jinsgarantie des Staates für eine Prioritäts-Anleihe der
Münster-Enscheder Eisenbahngesellschaft bis auf Höhe von 2,100,000 Mark, S. 321. — Vertrag
zwischen Preußen und Anhalt wegen Führang der Berlin= Wetzlarer Eisenbahn durch Herzoslich
Anhaltisches Gebiet und wegen Anlage einer Iweigbahn nach Staßfurt bezw. Leopoldshall, S. ö25.
(Nr. 8365.) Gesetz, betreffend die Uebernahme einer Jinsgarantie des Staates für eine
Prioritäts-Anleihe der Münster-Enscheder Eisenbahngesellschaft bis auf Höhe
von 2,100,000 Mark. Vom 30. Juni 1875.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen x.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
was folgt:
1
F. 1.
Die Staatsregierung ist ermächtigt, der Münster-Enscheder Eisenbahn-
gesellschaft die Garantie des Staates für die Verzinsung einer zur Höhe von
/100,000 Mark aufzunehmenden Anleihe der Gesellschas nach näherer Maß.
abe bes beigedruckten, unter dem 1. Juni 1875. mit dem Vorstande der Gese
chaft abgeschlossenen Vertrages zu bewilligen.
« §.2.
Mit der Musführung dieses Gesetzes werden der Finanzminister und der
Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel. ·
Gegeben Bad Ems, den 30. Juni 1875.
¶L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
Falk. v. Kameke. Achenbach.
Jahrgang 1875. (Nr. 8365) 75 Zwischen
Ausgegeben zu Berlin den 3. August 1875.